Offenlegung von Jahresabschlüssen: Der Jahreswechsel naht!

Der Jah­res­wech­sel naht”, ver­kün­det das BMJ in einer Pres­se­mel­dung. Der Hin­weis als sol­cher ist nicht zwin­gend ein Thema für das Jus­tiz­mi­nis­te­rium, aber der damit ver­bun­dene Rat­schlag: Der bevor­ste­hende Jah­res­wech­sel ist ein wich­ti­ges Datum für Unter­neh­men, die ihre Unter­neh­mens­da­ten ver­öf­fent­li­chen müs­sen. Bis spä­tes­tens zum 31.12.2007 müs­sen sie ihre Abschlüsse für das Geschäfts­jahr 2006 elek­tro­nisch beim Betrei­ber des elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­gers ein­rei­chen. … Wenn die Unter­la­gen nicht recht­zei­tig oder unvoll­stän­dig beim elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger ein­ge­hen, lei­tet das Bun­des­amt für Jus­tiz von Amts wegen ein Ord­nungs­geld­ver­fah­ren ein. Für Ver­stöße dro­hen Ord­nungs­gel­der von 2.500 bis 25.000 Euro.” Auf die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen hätte man hin­wei­sen kön­nen: § 325 HGB (Offen­le­gung) und § 335 HGB (Sank­tio­nie­rung).

Die Pra­xis sieht noch sehr mau aus. Über 1 Mil­lion offen­le­gungs­pflich­tige Rechts­trä­ger dürfte es in Deutsch­land geben (man denke allein an die GmbHs). Doch nur 35 908 Fir­men” sind unter der Rubrik Rech­nungs­le­gung” beim Unter­neh­mens­re­gis­ter für das Jahr 2007 ver­zeich­net (Stand 6.11.2007). Da ist im Jah­res­end­spurt noch viel Platz nach oben … (sonst gewin­nen diese Fra­gen und Ant­wor­ten an Bedeutung).

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