Online Fragen stellen während der HV

Knapp die Hälfte der im DAX 30 notier­ten Unter­neh­men und einige der MDAX-Unter­neh­men ermög­li­chen mitt­ler­weile in ihrer Sat­zung die Online-Teil­nahme an der Haupt­ver­samm­lung. Auf die­ser Grund­lage könnte der Vor­stand der Gesell­schaft nun zulas­sen, dass Aktio­näre bzw. Aktio­närs­ver­tre­ter über das Inter­net teil­neh­men und bestimmte Rechte direkt auf dem Weg der elek­tro­ni­schen Kom­mu­ni­ka­tion aus­üben. Neben der bereits pra­xis­er­prob­ten Mög­lich­keit der Online-Abstim­mung sind damit zugleich die recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen, um auch online Fra­gen stel­len zu kön­nen. Soweit die Theo­rie. In der Pra­xis sieht sich der HV-Ver­ant­wort­li­che dann schnell mit essen­zi­el­len Fra­gen sei­nes Vor­stands konfrontiert: 

Bei­trag von Prof. Dr. Chris­tian Kers­t­ing, LL.M. (Yale), Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf und Mar­kus Feicht, Mana­ger HV Quest, Com­pu­tershare HV-Ser­vices AG, erschie­nen im HV Maga­zin 1/2011.

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