Der Staat als Anteilseigner

Das Thema ist aktu­ell gewor­den. Wie und durch wen nimmt der Staat seine Betei­li­gungs­rechte an pri­vat­recht­li­chen Gesell­schaf­ten wahr? Dies ist Gegen­stand einer Klei­nen Anfrage im Deut­schen Bun­des­tag. Die Bun­des­re­gie­rung ant­wor­tet: Unter­neh­men mit Bun­des­be­tei­li­gung wer­den wie Unter­neh­men mit pri­va­ter Anteils­eig­ner­struk­tur geführt und über­wacht. Dies ist der Ansatz der seit Jahr­zehn­ten bewähr­ten pri­vat­wirt­schaft­lich ori­en­tier­ten Betei­li­gungs­füh­rung des Bun­des. … In der Ver­samm­lung der Anteils­eig­ner (Haupt- oder Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung) ist der Bund durch wei­sungs­ge­bun­dene Bediens­tete ver­tre­ten.” Auch zur Frage der Qua­li­fi­ka­tion der Ver­tre­ter des Bun­des, zur Auf­wands­ent­schä­di­gung und zu den Hono­ra­ren wird Stel­lung genommen. 

Ein zen­tra­les oder ange­sichts der Krise ver­än­der­tes Betei­li­gungs­ma­nage­ment sei nicht vor­ge­se­hen: Für die Bun­des­re­gie­rung gilt unver­än­dert die Struk­tur einer dezen­tra­len Betei­li­gungs­füh­rung. … Aus den aktu­el­len Ent­wick­lun­gen in …

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Insight Corporate Governance Germany

Eine inter­es­sante Lek­türe über Vor­gänge bei deut­schen bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten ist Insight Cor­po­rate Gover­nance Ger­many.
Das Janu­ar­heft ist gerade erschie­nen und online hier erhält­lich.

INSIGHT Cor­po­rate Gover­nance Ger­many (ICGG) gibt monat­lich in Eng­lisch und in Deutsch einen Über­blick über das Cor­po­rate Gover­nance-Gesche­hen in Deutsch­land. ICGG zeigt die aktu­elle Ent­wick­lung in der poli­ti­schen und wis­sen­schaft­li­chen Dis­kus­sion und ob und wie Unter­neh­men das Leit­bild einer guten Cor­po­rate Gover­nance in ihrem Ver­hal­ten beach­ten.
ICGG ist Platt­form für Dis­kus­si­ons- und Mei­nungs­bei­träge zum Thema Cor­po­rate Gover­nance und infor­miert über Kapi­tal­maß­nah­men und Ände­run­gen von Betei­li­gun­gen und in den Vor­stän­den und Aufsichtsräten. 

Her­aus­ge­ber und Redak­tion beob­ach­ten die Ent­wick­lung der Cor­po­rate Gover­nance in Deutsch­land bereits seit meh­re­ren Jah­ren. Der Her­aus­ge­ber Hans-Mar­tin Buhl­mann ver­tritt seit Jah­ren …

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Die tschechische EU-Ratspräsidentschaft und das Gesellschaftsrecht

Seit Jah­res­be­ginn hat Tsche­chien die Rats­prä­si­dent­schaft in der Euro­päi­schen Union inne. Deren Arbeits­pro­gramm wird der tsche­chi­sche Regie­rungs­chef Mirek Topolá­nek am Mitt­woch im Euro­päi­schen Par­la­ment vor­stel­len. Was das Com­pany Law” betrifft fällt die Ankün­di­gung ganz knapp und eher unver­bind­lich aus: 

The Pre­si­dency will con­ti­nue to dis­cuss the pro­po­sal for a Coun­cil Regu­la­tion on the Sta­tute for a Euro­pean Pri­vate Com­pany, with the aim of offe­ring small and medium-sized enter­pri­ses a form of busi­ness that would enable them to take advan­tage of their poten­tial and deve­lop cross-bor­der acti­vi­ties.”
(S. 6 des Arbeits­pro­gramms, Her­vor­he­bun­gen von mir). …

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Teilverstaatlichung“ der Commerzbank: wie?

Der SoFFin beab­sich­tigt, der neuen Com­merz­bank zusätz­lich Eigen­ka­pi­tal in Höhe von 10 Mil­li­ar­den Euro zur Ver­fü­gung zu stel­len. Dies erfolgt durch die Emis­sion von rund 295 Mil­lio­nen Stück Stamm­ak­tien und durch eine stille Ein­lage in Höhe von ca. 8,2 Mil­li­ar­den Euro. Als Preis pro Aktie wur­den 6 Euro ver­ein­bart. Nach der Trans­ak­tion hält der Bund 25 % plus eine Aktie an der neuen Com­merz­bank.” (Ad-hoc-Mel­dung der Com­merz­bank AG v. 8.1.2008). — Wo kom­men die 295 Mil­lio­nen Aktien her, die von dem Finanz­markt­sta­bi­li­sie­rungs­fond über­nom­men wer­den sollen? 

Dazu bedarf es einer Kapi­tal­erhö­hung (§§ 182 ff AktG) und zusätz­lich des Aus­schlus­ses des Bezugs­rechts der bis­he­ri­gen Aktio­näre. Ein geneh­mig­tes Kapi­tal (§§ 202 ff AktG) in die­ser …

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Wolfgang Zöllner zum 80. Geburtstag

Prof. Dr. Dr. h.c. Wolf­gang Zöll­ner voll­endet heute sein acht­zigs­tes Lebensjahr. 

Herz­lich zu gra­tu­lie­ren ist einem der Gran­den des deut­schen Zivil‑, Gesell­schafts- und Arbeits­rechts. Gebo­ren in Ober­fran­ken, aka­de­misch in Mün­chen auf­ge­wach­sen, dann mit Lehr­stuhl­sta­tio­nen in Mainz, Köln und Tübin­gen: so sieht der Rah­men für ein wis­sen­schaft­li­ches Lebens­werk von prä­gen­der Bedeu­tung aus. Die zwei­bän­dige Fest­schrift zum 70. Geburts­tag ist aus die­ser Warte nur eine wich­tige Zwi­schen­bi­lanz gewe­sen. Die Geschichte ging gera­de­wegs wei­ter. Wolf­gang Zöll­ner war auch in den ver­gan­ge­nen zehn Jah­ren stets prä­sent, sei es publi­zis­tisch, sei es als Vor­tra­gen­der oder Dis­kus­si­ons­red­ner. So hat er mit vie­len Fest­schrift­bei­trä­gen auch das Gesell­schafts­recht, das dem Leser die­ser Zeit­schrift beson­ders am Her­zen liegt, berei­chert. Da Fest­schrif­ten oft apo­kry­phe Schrif­ten sind, sol­len sie hier her­vor­ge­ho­ben …

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