PartGG mbH im BT beschlossen

Das Gesetz zur Part­ner­schafts­ge­sell­schaft mit beschränk­ter Berufs­haf­tung wurde ges­tern im Bun­des­tag in drit­ter Lesung ver­ab­schie­det. Der Gesetz­ent­wurf lag seit über einem Jahr vor. Zeit­weise sah es so aus, als ob das Vor­ha­ben nicht wei­ter ver­folgt werde. Umstrit­ten war und ist, ob für Rechts­an­wälte bzw. Steu­er­be­ra­ter ein Son­der­recht ein­ge­führt wer­den soll, das die Haf­tung wegen feh­ler­haf­ter Berufs­aus­übung auf das Gesell­schafts­ver­mö­gen der Part­ner­schaft begrenzt. Gegen­über dem Regie­rungs­ent­wurf wur­den die Rege­lun­gen zur Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung geändert. 

Nun hat der Bun­des­rat das letzte Wort. Er könnte das Gesetz in den Ver­mitt­lungs­aus­schuss ver­wei­sen und Ein­spruch ein­le­gen (Art. 77 Abs. 2, 3 GG). Dann wird es knapp für eine erneute Beschluss­fas­sung durch den Bun­des­tag, da die Wahl­pe­ri­ode im Herbst endet (Dis­kon­ti­nui­tät, s. § 125 Geschäfts­ord­nung Bun­des­tag). Immer­hin sind Son­der­sit­zun­gen des Bun­des­ta­ges Anfang Sep­tem­ber 2013 geplant.

Ein Kommentar

  1. Bei einem blo­ßen Ein­spruchsG wie hier dürfte die Dis­kon­ti­nui­tät aber doch kein allzu gro­ßes Pro­blem dar­stel­len? Ein paar Monate hat der Bun­des­tag ja noch. Und die Ein­spruchs­frist beträgt ja nur 2 Wochen.

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