Praxisprobleme des MoMiG – gesetzgeberische Nachbesserungen gefordert

Das MoMiG ist bald ein Vier­tel­jahr in Kraft. Ver­an­stal­tun­gen und Publi­ka­tio­nen dis­ku­tie­ren Anwen­dungs­fra­gen des neuen GmbH-Rechts. Im Dezem­ber ver­an­stal­tete das Insti­tut für Notar­recht der Hum­boldt-Uni­ver­si­tät zu Ber­lin ein Kol­lo­quium. Dar­aus und ins­be­son­dere aus Anre­gun­gen der regis­ter­rich­ter­li­chen Pra­xis geht diese Liste der Pro­bleme des MoMiG (update 28.2.: PDF-Datei nun bes­ser zugäng­lich und aus­druck­bar) her­vor. Die farb­lich hin­ter­leg­ten Punkte bedür­fen nach Auf­fas­sung des Ver­fas­sers (RiAG Mar­tin Horst­kotte) einer Maß­nahme des Gesetz­ge­bers. — S. auch Forum zum MoMiG.

2 Kommentare

  1. zu dem ach so gut gelun­ge­nem MoMiG noch fol­gende Probleme:

    1. Der Ver­weis in § 55 Absatz 4 GmbHG muss nicht nur auf Nenn­be­träge” son­dern auch auf die Mög­lich­keit der Über­nahme meh­re­rer Anteile lau­ten, damit klar wird, dass auch bei Kapi­tal­erhö­hun­gen durch einen Über­neh­mer meh­rere Anteile über­nom­men wer­den können.

    2. Bei Grün­dung mit Mus­ter­pro­to­koll, muss die­ses als Mus­ter­pro­to­koll und
    als Gesell­schafter­liste in den Regis­ter­ord­ner ver­scho­ben werden,
    letz­te­res ohne Ver­bin­dung zu einer Eintragung. 

    3. Ist eine UG ein­tra­gungs­fä­hig, wenn die Grün­dungs­kos­ten das Stamm­ka­pi­tal über­stei­gen? ME ja, weil die Grün­dungs­kos­ten Anlauf­ver­luste sind und der BGH die Über­nahme der Grün­dungs­kos­ten durch die GmbH abge­seg­net hat. Aller­dings besteht in einer sol­chen Fall­kon­stel­la­tion die Gefahr, dass bald Ver­mö­gens­lo­sig­ket vor­liegt und die Gesell­schaft nach § 141a FGG gelöscht wer­den muss.

    4. Die Vor­lage der Geneh­mi­gung bei Frei­be­ruf­ler-GmbH und gGmbH ist zur Ver­mei­dung einer rele­van­ten Täu­schung iSd § 18 Absatz 2 HGB immer noch Eintragungsvoraussetzung.

    Könn­ten Sie Ihren Blog noch mit dem Insti­tut für Notar­recht ver­lin­ken, weil dort ein spe­zi­el­les Forum für MoMiG-Pro­bleme ein­ge­rich­tet wird?

  2. Also wenn ich hier die Lis­ten von Juris­ten lese, in denen nur sei­ten­lang Nach­bes­se­rungs­be­darf gese­hen wird und die Autoren alles und jedes im ein­zel­nen genau­es­tens gere­gelt haben wol­len, so liegt eine völ­lig unter­schied­li­che Inter­es­sen­lage vor gegen­über denen, die es eigent­lich angeht, näm­lich die, die Unter­neh­men grün­den wollen.

    Das MoMIG sollte mei­ner Kennt­nis nach kein Beschäf­ti­gungs­pro­gramm für Juris­ten wer­den, son­dern den Grün­dungs­pro­zess ver­ein­fa­chen. Kei­ner der in den Lis­ten genann­ten Punkte dient die­ser Inten­tion, soweit ich die Punkte über­haupt ver­stehe, ich bin näm­lich kein Jurist, son­dern Gründer. 

    Also was Sie sich hier aus­den­ken, geht kom­plett in die fal­sche Rich­tung und dient nur der Recht­fer­ti­gung des eige­nen Berufs­stan­des aber nicht der Erleich­te­rung von Grün­dun­gen. Wenn man so viele Punkte bei der Fir­men­grün­dung regeln muss, sollte man nicht über die Gestal­tung des Mus­ter­pro­to­kolls nach­den­ken, son­dern über die Abschaf­fung bzw. Ver­ein­fa­chung der ver­ant­wort­li­chen Gesetze.

    Der Sinn dafür fehlt mir bei der hier erkenn­ba­ren Denke völ­lig. Ich als Betrof­fe­ner kann sol­che Dis­kus­sio­nen nicht ernst neh­men. Hof­fent­lich ori­en­tie­ren sich unsere Poli­ti­ker nicht an die­sem Lobbygeschwätz.

    KISS (Keep It Stu­pid Simple)

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