Privatdozent Dr. iur. habil Dirk Zetzsche

Die Juris­ti­sche Fakul­tät der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf hat Dr. Dirk Zetz­sche (LL.M. Toronto) die Lehr­be­fä­hi­gung für Bür­ger­li­ches Recht, Wirt­schafts­recht, Rechts­ver­glei­chung, Rechts­öko­no­mie und Rechts­ethik ver­lie­hen sowie die Lehr­be­fug­nis und das Recht zur Füh­rung der Bezeich­nung Pri­vat­do­zent” erteilt. Herr Zetz­sche hat eine Habi­li­ta­ti­ons­schrift über Prin­zi­pien der kol­lek­ti­ven Ver­mö­gens­an­lage” ver­fasst. Er war seit 1995 zuerst stu­den­ti­scher, dann wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter an mei­nem Lehr­stuhl – und seit zwei Jah­ren Mit­au­tor bei den Kom­men­tie­run­gen zum AktG (Köl­ner Kom­men­tar, 3. Aufl.) und zum WpÜG (in Schwark/​Zimmer, Kapi­tal­markt­rechts­kom­men­tar). Einige Jahre lang führte er die Geschäfte des hie­si­gen Insti­tuts für Unter­neh­mens­recht und war Prä­si­dent der Düs­sel­dorf Law School. Der­zeit beklei­det Pri­vat­do­zent Dr. Zetz­sche eine Ver­tre­tungs­pro­fes­sur für Bank- und Finanz­markt­recht an der Uni­ver­si­tät Liech­ten­stein.

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