Rechtstatsachen zu den Rechtsformen

Neue Zah­len zu den Rechts­for­men des Unter­neh­mens- und Gesell­schafts­rechts hat Korn­blum in der GmbHR 2014, 694 per 1.1.2014 vor­ge­legt. Grund­lage sind Bestands­an­ga­ben aus den Han­dels­re­gis­tern, die dem Autor über die Lan­des­jus­tiz­ver­wal­tun­gen mit­ge­teilt wur­den. Danach ergibt sich das Folgende: 

GmbH: 1 127 620 (davon UG-haf­tungs­be­schränkt: 92 904)

AG: 16 005

KGaA: 287

SE: 297

OHG: 24 991 (soweit im Han­dels­re­gis­ter registriert)

KG: 249 372

VVaG: 88

Die Socie­tas Euro­paea (Euro­päi­sche Akti­en­ge­sell­schaft) hat wie­der die höchste Zuwachs­rate vor­zu­wei­sen (20%). Den zwei­ten Platz nimmt mit 18% Zuwachs die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft-haf­tungs­be­schränkt ein. 

Nach wie vor eine große Lücke stellt der Ver­fas­ser mit Blick auf die Eigen­be­triebe der öffent­li­chen Hand fest, die als juris­ti­sche Per­son nach § 33HGB ein­ge­tra­gen gehö­ren. Die Befol­gung der Norm könnte nach § 14 HGB durch­ge­setzt wer­den. Das muss aber jemand im Regis­ter­ge­richt in die Hand neh­men, indes­sen lau­tet der schla­gende Ein­wand: das Per­so­nal­be­darfs­be­rech­nungs­sys­tem PEBB§Y sieht eine sol­che Jus­tiz­ak­ti­vi­tät nicht vor … .

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