Rechtsvergleichende Studie über missbräuchliche Aktionärsklagen entwickelt Typologie

In der Reihe der SSRN-Arbeits­pa­piere des Insti­tuts für Unter­neh­mens­recht ist jüngst ein neues Arbeits­pa­pier zum Thema Miss­brauch von Aktio­närskla­gen auf­ge­nom­men wor­den. Die Stu­die Use and Abuse of Inves­tor Suits von Pro­fes­sor Erik Ver­meu­len (Uni­ver­si­tät Til­burg) und dem Geschäfts­füh­rer des Insti­tuts, Dr. Dirk Zetz­sche, unter­sucht, wie Gerichte, Unter­neh­men und Mit­ak­tio­näre erken­nen kön­nen, ob eine Aktio­närsklage miss­bräuch­lich ist. Zu die­sem Zweck wird eine sechs Merk­male umfas­sende Typo­lo­gie vor­ge­stellt. Die Arbeit beruht auf einer am hie­si­gen Insti­tut für Unter­neh­mens­recht erstell­ten Daten­bank, in der die im elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger ver­öf­fent­lich­ten Aktio­närskla­gen und Ver­glei­che regis­triert und aus­ge­wer­tet wer­den. Sie prä­sen­tiert Aus­schnitte aus den in dem Zeit­raum Herbst 2005 bis Januar 2009 ver­öf­fent­lich­ten Mit­tei­lun­gen zu Anfech­tungs- und Nich­tig­keits­kla­gen. Die Daten zur deut­schen Anfech­tungs­klage wer­den ver­gli­chen mit einer von Ver­meu­len erstell­ten Daten­samm­lung zum nie­der­län­di­schen Enque­te­recht, das eben­falls im Kon­text des Miss­brauchs dis­ku­tiert wird.

Das Arbeits­pa­pier wird im ers­ten Heft 2010 der Euro­pean Cor­po­rate and Finan­cial Law Review erscheinen.

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