Regierungsentwurf MoMiG beschlossen

Das Bun­des­ka­bi­nett hat heute den Regie­rungs­ent­wurf des Geset­zes zur Moder­ni­sie­rung des GmbH-Rechts und zur Bekämp­fung von Miss­bräu­chen (MoMiG) beschlossen. 

Das BMJ teilt dazu mit: 

Der heute beschlos­sene Ent­wurf ent­hält noch wei­ter gehende Reform- und Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rungs­an­sätze als der Refe­ren­ten­ent­wurf aus dem ver­gan­ge­nen Jahr: Vor­ge­se­hen ist ein Mus­ter­ge­sell­schafts­ver­trag für unkom­pli­zierte GmbH-Stan­dard­grün­dun­gen. Wird er ver­wen­det, muss der Gesell­schafts­ver­trag nicht mehr nota­ri­ell beur­kun­det wer­den. Eine neue GmbH-Vari­ante, die ohne Min­dest­stamm­ka­pi­tal aus­kommt, erleich­tert Grün­dun­gen zusätz­lich. Um die Ein­tra­gung von GmbHs in das Han­dels­re­gis­ter zu beschleu­ni­gen, wird die Ein­tra­gung auch dann erfol­gen kön­nen, wenn staat­li­che Geneh­mi­gun­gen für den geplan­ten Gewer­be­be­trieb (noch) nicht vor­lie­gen. Ergänzt wur­den außer­dem Vor­schläge zur pra­xis­taug­li­chen Aus­ge­stal­tung des Rechts der Kapi­tal­auf­brin­gung. Schließ­lich wer­den unge­eig­nete Per­so­nen noch leich­ter von der Bestel­lung zum Geschäfts­füh­rer aus­ge­schlos­sen wer­den können.” 

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