RiBGH a.D. Prof. Dr. Lutz Strohn im Ruhestand

Mit Beginn des Februar 2017 ist der stell­ver­tre­tende Vor­sit­zende des II. Zivil­se­nats des BGH nach Errei­chen der Alters­grenze in den Ruhe­stand getre­ten. Lutz Strohn gehörte dem BGH seit dem Jahr 2003 an. Zuvor war er — nach Lehr­stuhl­mit­ar­beit und Pro­mo­tion (1977) bei Her­bert Wie­de­mann in Köln — am LG Wup­per­tal bzw. OLG Düs­sel­dorf tätig. Vor 25 Jah­ren unter­stützte er die gerade gegrün­dete Juris­ti­sche Fakul­tät in Düs­sel­dorf mit Begleit­ver­an­stal­tun­gen für Stu­di­en­an­fän­ger — und dann wie­der als Lehr­be­auf­trag­ter seit 2007 mit dem Gegen­stand: Höchst­rich­ter­li­che Recht­spre­chung zum Gesell­schafts­recht. Im Jahr 2013 ver­lieh ihm die Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät die Würde eines Hono­rar­pro­fes­sors. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren fan­den von Prof. Dr. Strohn betreute Exkur­sio­nen und Semi­nare beim BGH statt, die den Teil­neh­mern (aus Düs­sel­dorf, Ham­burg, Bonn) einen guten Ein­blick in der Arbeits­weise des Senats ver­mit­tel­ten; s. die­sen Bericht über die Januar-Exkur­sion.

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