Status:Recht im Dezember: 80% Offenlegungsquote

Das Dezem­ber­heft von Status:Recht ist heute erschie­nen (Bei­lage zu Der Betrieb”). 

Rai­ner Die­sem (Geschäfts­füh­rer Bun­des­an­zei­ger Ver­lag) berich­tet, dass die Offen­le­gungs­quote betr Rech­nungs­le­gung (s. § 325 HGB) von frü­her nur 5% jetzt auf 80% gestei­gert wer­den konnte. Damit ist Deutsch­land nicht mehr Schluss­licht in der EU und muss gewiss auch kein neues Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren befürchten. 

Bis Ende Novem­ber (haben) rund 835.000 Unter­neh­men einen Jah­res­ab­schluss für das Geschäfts­jahr 2006 ein­ge­reicht. Hinzu kom­men rund 25.000 Unter­neh­men, die die Befrei­ung nach den §§ 264, 264b HGB unter Offen­le­gung einer ent­spre­chen­den Mit­tei­lung in Anspruch genom­men haben. Dar­über hin­aus sind ca. 50.000 Abschlüsse ein­ge­gan­gen, die sich auf ein vom Kalen­der­jahr abwei­chen­des Geschäfts­jahr bezie­hen. Für das abge­lau­fene Geschäfts­jahr 2006 unter Ein­be­zie­hung der im Ver­lauf des Jah­res 2007 enden­den Geschäfts­jahre errech­net sich dar­aus eine Ver­öf­fent­li­chungs­quote von deut­lich über 80%, wobei auch der­zeit noch täg­lich Ein­gänge betref­fend den oben genann­ten Zeit­raum zu ver­zeich­nen sind.” 

Der Autor räumt ein, dass im Über­gang zu dem EHUG-Offen­le­gungs­sys­tem nicht alles rund gelau­fen ist. 

Es hat sich z.T. als äußerst schwie­rig erwie­sen, eine im Jah­res­ab­schluss oder bei Ein­rei­chung unvoll­stän­dig, jeden­falls abwei­chend vom Fir­men­na­men laut Han­dels­re­gis­ter bezeich­nete Firma der pas­sen­den Firma im Regis­ter zuzu­ord­nen. Dies und andere Pro­bleme haben viel­fach zu Kri­tik und Ver­är­ge­rung geführt und die Offen­le­gungs­be­reit­schaft sicher­lich nicht gestei­gert. Der Bun­des­an­zei­ger hat jedoch aus einer mög­li­cher­weise zu gro­ßen Blau­äu­gig­keit” im Hin­blick auf die Ver­läss­lich­keit von Kun­den­an­ga­ben Leh­ren gezo­gen und neue Sys­teme und Wege ent­wi­ckelt, mit der bis­he­rige Schwach­stel­len besei­tigt wer­den. Vie­les wird in Zukunft leich­ter, benut­zer­freund­li­cher und bes­ser werden. 

Immer­hin sind aber auch heute schon Stim­men zu ver­neh­men, die sich posi­tiv und lobend dar­über äußern, dass jetzt ohne Schwie­rig­kei­ten nach­ge­le­sen wer­den kann, wie der Wett­be­wer­ber per­for­med” und auf­ge­stellt ist, auch wenn man dafür selbst Zah­len ver­öf­fent­li­chen muss. Das sind erst erste Anzei­chen eines Stim­mungs­um­schwungs, der eine neue Kul­tur begrün­den könnte. Zur rei­nen Lust wird die der­zeit viel­fach noch als Last emp­fun­dene Offen­le­gung so schnell aber kaum wer­den. Viel gewon­nen wäre aber schon, wenn sie auch von den Betrof­fe­nen als eine im Inter­esse der Gläu­bi­ger und eines pro­duk­ti­ven Wirt­schafts­le­bens sinn­volle Pflicht akzep­tiert wird.”

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