Studentische Rechtsberatung: ein neuer Trend

Seit weni­gen Jah­ren gibt es an man­chen Uni­ver­si­tä­ten eine Rechts­be­ra­tung durch Jura­stu­den­ten. Zwei Haupt­fra­gen drän­gen sich auf: dür­fen die das und haf­ten sie auch? Zunächst eine aktu­elle Bestands­auf­nahme. Zum Teil ist diese Bera­tung auf Spe­zi­al­ge­biete beschränkt (z.B. Hum­boldt Law Cli­nic in Ber­lin), zum Teil nur mit stu­den­ti­schen Ange­le­gen­hei­ten befasst (Han­no­ver). Ein neuer Trend geht aber dahin, alle Rechts­fel­der zu beackern (Düs­sel­dorf, Köln, Bie­le­feld, Jena). Selbst­ver­ständ­lich kann es dabei nicht um große Unter­neh­mens­trans­ak­tio­nen gehen. Die stu­den­ti­sche Rechts­be­ra­tung an der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät befasst sich seit 2010 z.B. mit Fäl­len bis zu einem Wert von 700€; sie kom­mu­ni­ziert aus­schließ­lich über das Inter­net; bis­lang wur­den 67 Man­date bear­bei­tet. Eine als Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) orga­ni­sierte Initia­tive hat sich in Köln als Stu­dent Liti­ga­tors gebil­det. Die geschil­derte Bera­tungs­tä­tig­keit erfolgt unentgeltlich. 

Zu den oben auf­ge­wor­fe­nen Fra­gen lau­tet beide Male die Ant­wort: ja. Zur Über­ra­schung man­cher, die noch an alte Restrik­tio­nen gewöhnt sind, kann seit 2008 eine unent­gelt­li­che Rechts­dienst­leis­tung erfol­gen, wenn diese unter Anlei­tung einer Per­son mit Befä­hi­gung zum Rich­ter­amt erfolgt 6 Rechts­dienst­leis­tungsG). Dies ist bei den geschil­der­ten Initia­ti­ven der Fall, die von Anwäl­ten, Pro­fes­so­ren oder wis­sen­schaft­li­chen Mit­ar­bei­tern unter­stützt wer­den. Die Haf­tung ist die­selbe wie bei den Pro­fis; ein Haf­tungs­pri­vi­leg kann im Ein­zel­fall ver­ein­bart wer­den. Das Aus­wei­chen auf juris­ti­sche Per­so­nen (Unter­neh­mer­ge­sell­schaft haf­tungs­be­schränkt, Ver­ein) wirft die Frage auf, ob ent­spre­chend der für eine Rechts­an­walts­ge­sell­schaft gel­ten­den Rege­lung eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung erfor­der­lich ist. 

Übri­gens ist die Idee einer stu­den­ti­schen Rechts­be­ra­tung zu rea­len (Alltags-)Fällen nicht neu, son­dern wurde schon vor über 100 Jah­ren in der Deut­schen Juris­ten-Zei­tung in Ergän­zung zur Vor­le­sung emp­foh­len: Dort Vor­stel­lung, Fik­tion, hier Wirk­lich­keit, Leben. Das Leben aber ist der beste Lehr­meis­ter, lasse man es so früh als mög­lich wal­ten!” (Prof. Dr. Fromm­hold, DJZ 1900, 449, der diese Bera­tung auch noch als Hülfs­mit­tel in der Reform der Armen­rechts­pflege” anführt). 

6 Kommentare

  1. Kön­nen die das?
    Das ist die eigent­li­che Frage. Mitte der Acht­zi­ger hat Prof. Hruschka uns Viert­se­mes­tern erklärt: Sie haben durch ihre bis­he­rige Aus­bil­dung den gesun­den Men­schen­ver­stand bereits ver­lo­ren. Den juris­ti­schen Sach­ver­stand haben sie aber noch nicht erwor­ben. Also, geben sie bitte nie­man­dem Rechts­rat.” Sehr weise!

  2. Ich hätte als Stu­dent nie­man­den sinn­voll bera­ten kön­nen und wäre auch heute sehr sehr vor­sich­tig von einem vor­wit­zi­gen Stu­den­ten, der meint er wisse alles mir Rechts­rat ertei­len zu lassen 😀

  3. Der­ar­tige Initia­ti­ven ver­die­nen Unter­stüt­zung, zeu­gen sie doch von Inter­esse und Enga­ge­ment. Wird das ganze, wie gesetz­lich vor­ge­se­hen, auch noch von einem Voll­ju­ris­ten über­wacht, dürfte ein mög­li­cher Scha­den sehr gering aus­fal­len. Anwälte sind des­halb gut bera­ten, der­ar­tige Initia­ti­ven nicht als Kon­kur­renz zu sehen, schließ­lich lan­den die meis­ten Stu­den­ten ohne­hin im Anwalts­be­ruf. Den­je­ni­gen, die nicht dort lan­den, scha­det prak­ti­sche Bera­tungs­tä­tig­keit auch nicht.

  4. Bei der Frage nach der Haf­tung drängt sich mir immer die Zusatz­frage auf, was wäre eine Haf­tung über­haupt wert?

    Hier geht es um Bera­tung, nicht um (gericht­li­che) Ver­tre­tung. Und es geht um sehr geringe Streitwerte.

    Wel­che prak­ti­sche Rele­vanz hat die Frage, ob für eine Rechts­be­ra­tung gehaf­tet wird, im Ver­gleich zu der Frage, ob man im Falle der Haf­tung einen Anspruch durch­set­zen könnte/​würde (beweis­bar, wirt­schaft­lich sinnvoll)?

  5. Ich finde die Idee der stu­den­ti­schen Rechts­be­ra­tung sehr gut. 

    Gerade mit Blick dar­auf, dass sich die Durch­set­zung ver­schie­de­ner (etwa Verbraucher-)Rechte — man denke nur an die Rück­sen­dungs­kos­ten nach erfolg­tem Wider­ruf etc. — für einen Anwalt kaum lohnt, kann hier auch ein jün­ge­res Semes­ter zumin­dest die Rich­tung geben und JEDEN­FALLS den Sach­ver­halt schon ein­mal sor­tie­ren um so das Kos­ten-Nut­zen-Ver­hält­nis für einen ggf. spä­ter hin­zu­ge­zo­ge­nen Anwalt opti­mie­ren. Wenn man dann auch noch die Größe als stu­den­ti­scher Bera­ter auf­bringt, auch das Ende der eige­nen Kom­pe­tenz ein­zu­ge­ste­hen, wenn man nicht wei­ter weiß, ist das wunderbar.

    Stu­den­ti­sche Rechts­be­ra­tung ist ein Gewinn für die Bera­te­nen, die Bera­ter und letzt­lich auch für Anwälte.

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