Geschlechterquote im Aufsichtsrat: Referentenentwurf vorgelegt

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Fami­lie, Senio­ren, Frauen und Jugend und das Bun­des­mi­nis­te­rium der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz haben den lange erwar­te­ten Refe­ren­ten­ent­wurf jetzt vor­ge­legt (soll bis­lang hei­ßen: den inter­es­sier­ten Krei­sen” zur Stel­lung­nahme bis zum 7.10.2014 zuge­lei­tet): Entwurf eines Geset­zes für die gleich­be­rech­tigte Teil­habe von Frauen und Män­nern an Füh­rungs­po­si­tio­nen in der Pri­vat­wirt­schaft und im öffent­li­chen Dienst.

Als neuer § 96 Abs. 2 AktG wird vorgeschlagen:

Bei bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten, für die das Mit­be­stim­mungs­ge­setz (…) gilt, setzt sich der Auf­sichts­rat zu min­des­tens 30 Pro­zent aus Frauen und zu min­des­tens 30 Pro­zent aus Män­nern zusam­men. Der Min­dest­an­teil ist auf der Seite der Aktio­näre und der Arbeit­neh­mer geson­dert zu erfül­len. Es ist zur nächs­ten vol­len Per­so­nen­zahl auf­zu­run­den. …

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