Telekom könnte auch bei Niederlage vor Gericht schadlos bleiben”

Am heu­ti­gen Diens­tag fin­det (von vie­len unbe­ach­tet) der zweite Ter­min im Tele­kom-Pro­zess statt. 15.000 Anle­ger ver­lan­gen Scha­dens­er­satz, weil sie durch fal­sche Anga­ben in den Pro­spek­ten beim zwei­ten und drit­ten Bör­sen­gang irre­ge­führt wor­den seien.
Beck-Online zitiert den Tages­spie­gel, wonach die Tele­kom beab­sich­tigt, bei Unter­lie­gen im gegen sie geführ­ten Pro­spekt­haf­tungs­pro­zess bei der KfW schad­los hal­ten will. Die KfW behaup­tet, hier­für gäbe es keine Grund­lage.
Inter­es­san­ter dürfte die Vor­frage sein, inwie­weit die Tele­kom über­haupt Aktien ihrer Aktio­näre mit Mil­lio­nen­auf­wand bewor­ben hat — und wieso sie inso­fern pro­spekt­ver­ant­wort­lich sein soll. Denn die KfW sagt selbst, bei dem Vor­gang habe es sich um eine Sekun­där­markt­plat­zie­rung von Aktien der Deut­sche Tele­kom AG, die die KfW zu einem frü­he­ren Zeit­punkt vom Bund gekauft hatte gehan­delt”. Ob dies wirk­lich der in §§ 44 f. BörsG gemeinte Pri­mär­markt” ist, ist fraglich…

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