Transparenzregister: FAQ und Veranstaltung in Düsseldorf

Das Trans­pa­renz­re­gis­ter doku­men­tiert wirt­schaft­li­che Berech­tigte” an juris­ti­schen Per­so­nen und ein­ge­tra­ge­nen Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten (idR > 25% Betei­li­gung). Ab dem 1. Okto­ber müs­sen ent­spre­chende Mit­tei­lun­gen an die­ses neue Regis­ter erfol­gen — es sei denn, aus ande­ren Regis­tern (ins­be­son­dere Han­dels­re­gis­ter) erge­ben sich die Daten bereits oder aus Mel­dun­gen bör­sen­no­tier­ter Gesell­schaf­ten. Damit ist für die meis­ten Gesell­schaf­ten die Mit­tei­lungs­pflicht als erfüllt anzu­se­hen, aber es blei­ben genug Grenz- und Zwei­fels­fälle. Mit die­sen befasst sich eine Ver­an­stal­tung am 18.10.2017 an der Juris­ti­schen Fakul­tät in Düs­sel­dorf (18.15 Uhr im Geb. 24.91, Raum, 01.65). Es spre­chen RA Dr. Chris­tian Boch­mann (FGS) und Kai Osen­brück (Bun­des­an­zei­ger). 

Das Bun­des­ver­wal­tungs­amt, das die Rechts- und Fach­auf­sicht über die regis­ter­füh­rende Stelle (Bun­des­an­zei­ger) aus­übt und zustän­dige Behörde für Ord­nungs­wid­rig­kei­ten ist, hat eine Liste häu­fi­ger Fra­gen zum Trans­pa­renz­re­gis­ter ver­öf­fent­licht und beant­wor­tet (FAQ).

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