Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie in das deutsche Recht”

Dazu fin­det am 22.2.2016, 17 Uhr in Düs­sel­dorf eine Ver­an­stal­tung statt (Reihe Forum Unter­neh­mens­recht). Ort: Haus der Uni­ver­si­tät, Scha­dow­platz 14, 40212 Düs­sel­dorf, Ebene U1 (Gro­ßer Saal). Es dis­ku­tie­ren: Dr. Armin Jung­bluth, Minis­te­ri­al­rat, Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Ener­gie und Filip Kubik, Euro­päi­sche Kom­mis­sion, Gene­ral­di­rek­tion Wett­be­werb sowie als Dis­kus­si­ons­lei­ter Prof. Dr. Chris­tian Kers­t­ing, Insti­tut für Kar­tell­recht, Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf und­Prof. Dr. Nicola Preuß, Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düsseldorf.

Herr Jung­bluth ist im Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium für den Refe­ren­ten­ent­wurf zur Umset­zung der Richt­li­nie in das deut­sche Recht zustän­dig und wird daher aus ers­ter Hand etwas zu den Vor­stel­lun­gen der Bun­des­re­gie­rung sagen kön­nen. Herr Kubik beob­ach­tet aus der Sicht der Euro­päi­schen Kom­mis­sion die Umset­zung der Richt­li­nie in ver­schie­de­nen Mit­glied­staa­ten, u. a. die Umset­zung in Deutsch­land, und kann uns daher die euro­päi­sche Sicht näher­brin­gen. Chris­tian Kers­t­ing und Nicola Preuß haben einen eige­nen Gesetz­ent­wurf zur Umset­zung der Richt­li­nie vor­ge­legt, hier. Zur Richt­li­nie s. hier.

Aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den wird um Anmel­dung bis zum 19.02.2016 gebeten.

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