Umsetzungsfahrplan für die Aktionärsrechterichtlinie

In einer schon im Novem­ber erteil­ten, jetzt ver­öf­fent­lich­ten Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Anfrage der FDP wird erkenn­bar, wie sich die Umset­zung der Aktio­närs­rech­te­richt­li­nie im kom­men­den Jahr gestal­ten könnte. 

Geplant ist, im April 2008 einen Refe­ren­ten­ent­wurf vor­zu­le­gen. Für die Umset­zung ist Zeit bis zum August 2009. Zum Inhalt des Umset­zungs­ge­set­zes äußert sich die Bun­des­re­gie­rung nur sehr vage („ein­zelne Rechts­fra­gen wer­den intern geprüft”). 

  • Zum Aus­kunfts­recht: es drängt sich nach ers­ter Prü­fung keine wei­tere Rege­lung hierzu auf. 
  • Zur elek­tro­ni­schen Teil­nahme an der HV: es wird auf die For­mu­lie­rung der Regie­rungs­kom­mis­sion Cor­po­rate Gover­nance (Bericht 2001, Rz. 115) ver­wie­sen, die offen­bar über­nom­men wer­den soll. 
  • Zur Form der Voll­macht: hier wird künf­tig Text­form (§ 126b BGB) genügen. 
  • Zur Abstim­mung per Brief: für die im deut­schen Recht neu­ar­tige Abstim­mung in absen­tia wird Umset­zungs­be­darf gesehen”. 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .