Umwandlungsrecht: Regierungsentwürfe zur internationalen Verschmelzung und zur Mitbestimmung

Die Bun­des­re­gie­rung hat am 9.8.den Ent­wurf eines Zwei­ten Geset­zes zur Ände­rung des Umwand­lungs­ge­set­zes beschlos­sen. Deut­sche Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten wer­den künf­tig leich­ter über die Gren­zen hin­weg mit ande­ren Unter­neh­men aus der Euro­päi­schen Union fusio­nie­ren kön­nen. Aber auch in umge­kehr­ter Rich­tung nach Deutsch­land hin­ein wer­den Ver­schmel­zun­gen ermöglicht. 

Nicht im UmwG gere­gelt wird eine inter­na­tio­nale Ver­schmel­zung unter Betei­li­gung von Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten. Im BMJ denkt man über eine gene­relle Lösung nach, die nach Schwei­zer Vor­bild über ent­spre­chende Ände­run­gen des EGBGB (Inter­na­tio­na­les Pri­vat­recht) mög­lich wäre. S. auch hier.

Das BMJ teilt wei­ter mit: Zur Umset­zung der­je­ni­gen Bestim­mun­gen der Ver­schmel­zungs­richt­li­nie, die die Arbeit­neh­mer­mit­be­stim­mung bei grenz­über­schrei­ten­den Fusio­nen sichern, hat das Kabi­nett heute gleich­zei­tig einen sepa­ra­ten Gesetz­ent­wurf des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Arbeit und Sozia­les beschlos­sen.” Lei­der ist die­ser Gesetz­ent­wurf auf der Inter­net­seite des Minis­terums für Arbeit und Sozia­les nicht zugänglich. 

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