Und noch eine EU-Konsultation … (~ Frauenquote)

Eine Kon­sul­ta­tion zum unaus­ge­wo­ge­nen Geschlech­ter­ver­hält­nis in den höchs­ten Ent­schei­dungs­gre­mien von Unter­neh­men in der EU” hat die EU-Kom­mis­sion für Jus­tiz gestar­tet. Ich werde die Fra­gen der Kom­mis­sa­rin lei­der nicht beant­wor­ten kön­nen, denn sie set­zen vor­aus, dass der Abbau des Geschlech­te­r­un­gleich­ge­wichts in den höchs­ten Ent­schei­dungs­gre­mien von Unter­neh­men” eine EU-Ange­le­gen­heit sei — und es nur noch um das wie” gehe. So wird die ent­schei­dende Frage gar nicht erst gestellt. Sie lau­tet: Ist es die Aufgabe/​Kompetenz des Staa­tes (der EU), die Geschlech­ter­zu­sam­men­set­zung von Gre­mien pri­va­ter Rechts­trä­ger vorzugeben? 

Nein.

4 Kommentare

  1. Ich glaube, man sollte sich in diese Debatte auch ein­schal­ten, wenn man gegen eine Quote ist — damit am Ende nichts voll­kom­men Unver­hält­nis­mä­ßi­ges herauskommt.
    Die Quote für Auf­sichts­räte wird wohl ohne­hin kom­men (und wenn auch nur in wei­cher” Form). Wenn sie mode­rat und befris­tet ist, kann man damit leben. Wesent­lich bedenk­li­cher stimmt dage­gen eine Vor­stands­quote, wie sie die­ser Tage ein SPD-Gesetz­ent­wurf vor­schlägt — schon gar, wenn diese 40% (!) betra­gen soll.

  2. Wenn man, wie die Unter­neh­men und Akti­en­lob­by­is­ten, stän­dig nach dem Staat ruft, bekommt ihn auch dort, wo man ihn nicht unbe­dingt haben möchte. Die Begren­zung der Vor­stands­ge­häl­ter gehört auch in diese Kategorie.

  3. Für denk­bare Geset­zes­in­itia­ti­ven von Frau Reding auf euro­päi­scher Ebene gibt es einen zen­tra­len juris­ti­schen Ein­wand: Aus­weis­lich des aus mei­ner Sicht inhalt­lich her­vor­ra­gen­den Auf­sat­zes von Prof. Jens Koch, EU-Kom­pe­tenz für eine Frau­en­quote in den Füh­rungs­gre­mien von Akti­en­ge­sell­schaf­ten, ZHR 175 (2011)827 – 850 hat die EU über­haupt keine Gesetz­ge­bungs­kom­pe­tenz (Ver­bands­kom­pe­tenz) für irgend­wel­che gesetz­li­chen Quo­ten auf EU-Ebene.
    Es ist trotz die­ses ein­deu­ti­gen” Befun­des aber mehr als zwei­fel­haft, ob das Argu­ment feh­len­der Gesetz­ge­bungs­kom­pe­tenz Frau Reding in ihrem Gesetz­ge­bungs­drang wirk­lich wird stop­pen kön­nen — die Dop­pel­quote“ in VS und AR auch deut­scher Akti­en­ge­sell­schaf­ten scheint ihr Lebens­werk wer­den zu sollen!

  4. Ich lehne Frau­en­för­de­rung nicht ab, kann aber zumin­dest starre Quo­ten­re­ge­lun­gen” nicht mit mei­nem Ver­ständ­nis von Rechts­staat in Ein­klang brin­gen. Es stellt sich auch die Frage, warum ein sol­cher gleich­stel­len­der” Staat dann auch nicht für andere Grup­pen, die (ver­meint­lich) dis­kri­mi­niert wer­den, mit glei­cher Macht eintritt.

    Nun bin ich bin auf eine sog. E‑Petition all­ge­mein gegen gesetz­li­che Quo­ten­re­ge­lun­gen auf­merk­sam gewor­den, die man bis Mitte April 2012 unter­zeich­nen kann: 

    https://​epe​ti​tio​nen​.bun​des​tag​.de/​i​n​d​e​x​.​p​h​p​?​a​c​t​i​o​n​=​p​e​t​i​t​i​o​n​;​p​e​t​i​t​i​o​n​=​23375​;​s​a​=​s​ign

    Ich denke, dass ein pas­si­ves Abwar­ten in der Hoff­nung, der Sturm möge schon vor­über­zie­hen, ange­sichts der Medi­en­macht, die eine gesetz­li­che Quo­ten­re­ge­lung her­bei­schreibt, keine Lösung ist. 

    Lei­der ver­misse ich eine breit­an­ge­legte Unter­schrif­ten­ak­tion im Inter­net, die sach­lich die ver­fas­sungs­recht­li­chen und euro­pa­recht­li­chen Beden­ken gegen die Quote in den Vor­der­grund stellt; ich würde diese sofort unterzeichnen.

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