Verhandlungslösung für die Mitbestimmung allgemein einführen

Ein neuer Vor­schlag für die Mit­be­stim­mung sieht vor, dass sie nach dem Vor­bild der SE aus­ge­han­delt wer­den kann. Die Euro­päi­sche Akti­en­ge­sell­schaft (SE) gestat­tet es, die Mit­be­stim­mung der Arbeit­neh­mer im Wege einer Ver­ein­ba­rungs­lö­sung zu regeln und die Größe des Auf­sichts­rats zu redu­zie­ren. Zahl­rei­che deut­sche Unter­neh­men haben aus die­sem Grund die Rechts­form der AG ver­las­sen und die­je­nige der SE gewählt. Um die­ser Flucht aus der AG” zu begeg­nen, hat der aus sie­ben unab­hän­gi­gen Hoch­schul­leh­rern bestehende Arbeits­kreis Unter­neh­me­ri­sche Mit­be­stim­mung” einen Geset­zes­vor­schlag ent­wi­ckelt, der eine Ver­hand­lungs­lö­sung auch für die AG und die GmbH zulässt. … Dabei geht es nicht um eine Min­de­rung der Mit­be­stim­mung, wie es andere vor­ge­schla­gen haben, son­dern um eine Option: Das gel­tende Mit­be­stim­mungs­recht gilt unver­än­dert fort, bis sich Arbeit­neh­mer und Unter­neh­mens­lei­tung mit Zustim­mung der Aktio­näre auf die neuen Regeln ver­trag­lich geei­nigt haben. Was will man mehr als eine Eini­gung zwi­schen den drei Akteu­ren eines gro­ßen Unter­neh­mens: den Aktio­nä­ren, den Arbeit­neh­mern und der Unternehmensleitung?”

Dar­über berich­tet heute auch J.Jahn in der FAZ.

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