Vorbereitung auf die SUP: Forschungsvorhaben zur Online-Registrierung

Die Socie­tas Unius Per­so­nae kommt (sehr wahr­schein­lich) – und mit ihr eine Online-Regis­trie­rung die­ser Ein­per­so­nen-Kapi­tal­ge­sell­schaft. Dage­gen wer­den Ein­wände vor­ge­bracht, vor allem aus Deutsch­land, des­sen Han­dels­re­gis­ter­sys­tem dar­auf noch nicht aus­ge­rich­tet ist. Doch Beden­ken tra­gen nützt nichts, der Zug fährt ab. Das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rium (Bun­des­jus­tiz­amt) hat ein For­schungs­vor­ha­ben aus­ge­schrie­ben, das sich mit den Mög­lich­kei­ten der Nut­zung moder­ner Kom­mu­ni­ka­ti­ons­wege und des Inter­nets bei der zivil­recht­li­chen Grün­dung von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, ins­be­son­dere aus dem Aus­land, befas­sen (soll). Ob und wie sich eine soge­nannte Online-Regis­trie­rung in das deut­sche Sys­tem ein­fü­gen lässt, soll anhand rechts­ver­glei­chen­der Metho­den sowie rechts­öko­no­misch und tech­nisch unter­sucht wer­den.” Das Pro­jekt soll noch in die­sem Jahr star­ten und im Herbst 2016 been­det wer­den. Die rechts­po­li­ti­sche Frage lau­tet: Bestehen Gefah­ren für die Rich­tig­keits­ge­währ des Han­dels­re­gis­ters und den Verbraucherschutz?” 

Als lösungs­ori­en­tierte Fra­ge­stel­lun­gen” wer­den genannt: 1. Unter wel­chen Bedin­gun­gen ist ein elek­tro­ni­sches Äqui­va­lent zur Unter­schrifts­be­glau­bi­gung und zur Beur­kun­dung denk­bar, das auf das per­sön­li­che Erschei­nen vor einer staat­li­chen Stelle ver­zich­tet?
2. Wel­che tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten zu einer Distanz­iden­ti­fi­zie­rung sind denk­bar, die dem deut­schen Stan­dard ent­spre­chen oder zumin­dest nahe­kom­men? Wie wer­den in ande­rem Zusam­men­hang gefun­dene Lösun­gen, wie etwa die Nut­zung von Video­ver­bin­dun­gen zur elek­tro­ni­schen Bank­kon­to­er­öff­nung, ein­ge­schätzt (auch in Hin­blick auf die Vor­ga­ben des § 17 BeurkG)?
3. Wie könnte ein Regis­trie­rungs­ver­fah­ren über das Inter­net tech­nisch rechts­si­cher aus­ge­stal­tet wer­den? Exis­tie­ren de lege lata aus­rei­chende recht­li­che und tech­ni­sche Mög­lich­kei­ten auf natio­na­ler und euro­päi­scher Ebene? Wo besteht u.U. Rege­lungs­be­darf?
4. einen Lösungs­vor­schlag für ein Online-Regis­trie­rungs­ver­fah­ren, bei dem der deut­sche Notar zwi­schen­ge­schal­tet bleibt, die­ser die Anmel­dung elek­tro­nisch ent­ge­gen­nimmt, prüft und wie bis­her zum Han­dels­re­gis­ter einreicht. 

Die Teil­nahme an der Aus­schrei­bung steht allen natür­li­chen und juris­ti­schen Per­so­nen offen (bis 20.9.2015). Wohl kein Hin­der­nis: Sie müs­sen ihre Geset­zes­treue, Leis­tungs­fä­hig­keit und Zuver­läs­sig­keit” ver­si­chern (Anlage 1). 

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