Vorschläge zur Aktionärsrechte-RL und einer SUP-RL: Stand der Dinge

Es läuft nicht gut. Die Vor­schläge der EU-Kom­mis­sion lie­gen in einer poli­ti­schen Win­ter­starre. Die Revi­sion der Aktio­närs­rechte-RL befin­det sich im sog. Tri­log, der heute ein wei­te­res Mal in Brüs­sel statt­fin­det. Diese nicht­öf­fent­li­chen Ver­hand­lun­gen zwi­schen Rat, Kom­mis­sion und Euro­päi­schem Par­la­ment sind als schwar­zes Loch bezeich­net wor­den. Dar­aus dringt immer­hin her­vor, dass CbC” das Haupt­hemm­nis ist. Dabei han­delt es sich um die For­de­rung des EP, die Steu­er­be­richt­erstat­tung der Unter­neh­men als Coun­try by Coun­try Repor­ting” in das Gesamt­pa­ket auf­zu­neh­men. Die ande­ren Pro­blem­punkte (Vor­stands­ver­gü­tung: Bezug auf die Gehalts­struk­tur im Unter­neh­men?; Aus­ge­stal­tung der Rela­ted Party Tran­sac­tions) sind wohl auf Arbeits­ebene zu bewäl­ti­gen, wäh­rend CbC” als Poli­ti­kum gilt. Es ist auch zu ver­neh­men, dass die Luxem­bur­ger Rats­prä­si­dent­schaft andere Sor­gen und Schwer­punkte hat, als aus­ge­rech­net die Erwei­te­rung der Aktio­närs­rechte-RL zum Ende zu brin­gen. Die kom­mende nie­der­län­di­sche Rats­prä­si­dent­schaft wird sich erst ein­ar­bei­ten müs­sen, wes­halb vor dem Früh­jahr 2016 mit Fort­schrit­ten nicht zu rech­nen ist. 

Noch weni­ger weit ist der Vor­schlag einer SUP-RL gedie­hen, der nament­lich in Deutsch­land für große Auf­re­gung (und Tagun­gen und Auf­sätze) sorgte. Seit der Rats­ent­schei­dung vom Mai 2015 hat sich nichts mehr getan. Ins­be­son­dere ist das Euro­päi­sche Par­la­ment (dort: der JURI-Aus­schuss) damit noch nicht befasst wor­den, was nach einem hal­ben Jahr durch­aus bemer­kens­wert ist. Tri­log-Ver­hand­lun­gen gibt es also der­zeit nicht. In Deutsch­land wurde jetzt vom BMJV das For­schungs­vor­ha­ben zur Online-Regis­trie­rung, das eine zen­trale SUP-Frage klä­ren soll, an den – wie es heißt – Anbie­ter mit dem mit Abstand wirt­schaft­lichs­ten Ange­bot” vergeben.

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