Was macht die Aktienrechtsnovelle?

Sie ist heute als Regie­rungs­ent­wurf vom Kabi­nett beschlos­sen wor­den. Dazu heißt es: Der von dem Bun­des­mi­nis­ter der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz vor­ge­legte Gesetz­ent­wurf setzt mit der Neu­re­ge­lung der Aus­gabe von Inha­ber­ak­tien ein deut­li­ches Zei­chen für eine effek­tive Bekämp­fung von Ter­ror­fi­nan­zie­rung und Geld­wä­sche.” Beson­ders eilig (als Reak­tion auf diese Kri­tik der FATF) hatte man es aber damit nicht. Der erste Ent­wurf stammt aus dem Herbst 2010.

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