Wie geht es eigentlich … der Aktienrechtsnovelle 2011?

Im vori­gen Novem­ber wurde die Akti­en­rechts­no­velle 2011” als Refe­ren­ten­ent­wurf vor­ge­legt. Dann wurde es still um das Vor­ha­ben (s. Stel­lung­nah­men). Das Jahr neigt sich schon wie­der dem Ende zu. 2011 wird es nichts mehr. Die Akti­en­rechts­no­velle 2011 wird umfir­miert in Novelle 2012 und Kabi­netts­be­schluss soll im Herbst sein. Hier waren zwei Punkte strei­tig: Ers­tens die Abschaf­fung der Inha­ber­ak­tie für nicht­bör­sen­no­tierte Gesell­schaf­ten. Man darf so viel ver­ra­ten, dass der­zeit über eine Alter­na­tive nach­ge­dacht wird, die auch der nicht­bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaft die Wahl der Inha­ber­ak­tie belässt, dann aber aller­dings Giro­sam­mel­ver­wah­rung ver­langt. Der zweite strei­tige Punkt ist die Trans­pa­renz der Auf­sichts­rats­sit­zun­gen bei kom­mu­na­len Unter­neh­men.” (Prof. Dr. Seibert, BMJ, Edi­to­rial zur Nr. 2 der Zeit­schrift Board).

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