Wie geht es eigentlich … der Aktionärsrechte-Richtlinie?

Gemeint ist mit der Frage das EU-Vor­ha­ben, die Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie (2007) zu über­ar­bei­ten und fort­zu­schrei­ben. Im April 2014 wurde von der EU-Kom­mis­sion dazu ein Ent­wurf prä­sen­tiert. Seit­her wurde hin­ter den Kulis­sen viel ver­han­delt. Die Lage ist der­zeit wie folgt: Am 25. März 2015 haben sich der Aus­schuss der Stän­di­gen Ver­tre­ter im Rat auf einen revi­dier­ten Text ver­stän­digt, am 7. Mai 2015 hat sich der Rechts­aus­schuss im Euro­päi­schen Par­la­ment mit dem Gegen­stand befasst. Der Vor­schlag an das Euro­päi­sche Par­la­ment, das sich am 9. Juni 2015 in ers­ter Lesung damit befas­sen wird, ist hier zu fin­den. Infor­melle Tri­log-Ver­hand­lun­gen sol­len jetzt auf­ge­nom­men werden. 

In der Sache steht zur Ver­hand­lung, ob die Haupt­ver­samm­lung bera­tend (so der Rat) oder bin­dend (so der Rechts­aus­schuss EP) über die Ver­gü­tung des Vor­stands beschließt. 

Der in Deutsch­land beson­ders kri­tisch dis­ku­tierte Vor­schlag der EU-Kom­mis­sion (Ent­wurf 2014), Trans­ak­tio­nen mit nahe­ste­hen­den Per­so­nen stets der Haupt­ver­samm­lung (HV) zu unter­stel­len, scheint vom Tisch. Es soll ein Wahl­recht für die Mit­glieds­staa­ten geben, ent­we­der die HV oder den Auf­sichts­rat dar­über befin­den zu lassen. 

Neu ist, dass die Mehr­heit im Rechts­aus­schuss das sog. Coun­try-by-Coun­try Repor­ting (betr. Steu­er­sach­ver­halte) in die Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie ein­bauen möchte. Diese Befrach­tung mit einem poli­tisch sen­si­blen Thema könnte die wei­tere Pro­ze­dur (Tri­log etc.) belas­ten und verzögern.

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