Wie geht es eigentlich … der SUP-Richtlinie?

2014 unter­brei­tete die Kom­mis­sion den Vor­schlag einer Richt­li­nie über Gesell­schaf­ten mit beschränk­ter Haf­tung mit einem ein­zi­gen Gesell­schaf­ter (Socie­tas Unius Per­so­nae — SUP). Der Ent­wurf löste kon­tro­verse Dis­kus­sio­nen aus, ins­be­son­dere in Deutsch­land (z.B. hier). So kam es zur einer ableh­nen­den Ent­schlie­ßung des Deut­schen Bun­des­ta­ges (6.5.2015, BT-Drucks 18/4843). Der Richt­li­nien-Vor­schlag ruht” seit­her im Euro­päi­schen Par­la­ment, das ihn an den feder­füh­ren­den Rechts­aus­schuss (JURI) über­wie­sen hat (zum Stand s. hier). Der im Okto­ber 2014 benannte Bericht­erstat­ter hat meh­rere Arbeits­do­ku­mente, aber bis­lang kei­nen Abschluss­be­richt erstellt, wes­halb es auch keine Stel­lung­nahme des Rechts­aus­schus­ses gibt. Daher gelangt der Gegen­stand nicht auf die Tages­ord­nung des EP. Man hat den Ein­druck, dass kei­nen mehr­heit­li­chen poli­ti­schen Wil­len gibt, das Pro­jekt wei­ter zu betreiben.

Solange kein Rats­be­schluss ergan­gen ist (die All­ge­meine Aus­rich­tung” v. 28.5.2015 ist kein sol­cher), könnte die Kom­mis­sion den SUP-Vor­schlag zurück­zie­hen. Das ist bis­lang nicht gesche­hen. Es kam in der Ver­gan­gen­heit mehr­mals zu einem Rück­zie­her bei gesell­schafts­recht­li­chen Legis­la­tiv­vor­schlä­gen. 2001 wurde nach fast 30 Jah­ren (!) der Vor­schlag einer Struk­tur­richt­li­nie zurück­ge­zo­gen; 2013 hat die Kom­mis­sion den SPE-Vor­schlag aus dem Jahr 2008 zurückgezogen.

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