Wieder einmal GbR und Grundbuch

Eine GbR ist als Eigen­tü­me­rin eines Grund­stücks unter Angabe aller Gesell­schaf­ter im Grund­buch ein­ge­tra­gen. Ein Gesell­schaf­ter hat mit Zustim­mung der übri­gen seine Mit­glied­schaft auf einen Drit­ten über­tra­gen. Der Gesell­schafts­ver­trag ent­hält zum Gesell­schaf­ter­wech­sel keine Rege­lung. (1) Ist die Über­tra­gung wirk­sam? (2) Ist eine Grund­buch-Berich­ti­gungs­be­wil­li­gung sämt­li­cher Gesell­schaf­ter erfor­der­lich? (3) Ist ein Nach­weis gegen­über dem Grund­buch­amt erfor­der­lich, dass die aktu­ell im Grund­buch ein­ge­tra­ge­nen Gesell­schaf­ter noch Gesell­schaf­ter sind? 

Auf­klä­rung hier.

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