Wirtschaftlicher Verein kraft Rechtsverordnung

Der rechts­fä­hige wirt­schaft­li­che Ver­ein geht eigent­lich nicht — aus­nahms­weise doch durch staat­li­che Ver­lei­hung“ 22 BGB), s. etwa die GEMA. Aller­dings: wann wird kon­zes­sio­niert? Das wurde bis­lang in den Bun­des­län­dern recht unein­heit­lich gehand­habt. Der Bun­des­ge­setz­ge­ber will ein­grei­fen (Refe­ren­ten­ent­wurf eines Geset­zes zur Erleich­te­rung unter­neh­me­ri­scher Initia­ti­ven v. Novem­ber 2016). Es soll unzu­mut­bar sein, den Zweck in gesell­schafts­recht­li­cher Form zu ver­fol­gen. Da man über die (Un)Zumutbarkeit treff­lich strei­ten kann, wird es eine Rechts­ver­ord­nung geben, die sich dar­über im Detail ver­hält. Gedacht ist an einen Geschäfts­be­trieb von gerin­gem Umfang“ (wes­halb die GEMA damit nicht erfasst wäre). Als Vor­aus­set­zun­gen für die Ver­lei­hung der Rechts­fä­hig­keit kön­nen zum Schutz von Mit­glie­dern und Drit­ten beson­dere Anfor­de­run­gen an die Mit­glie­der­struk­tur, die Sat­zung und die Betä­ti­gung des Ver­eins in der Rechts­ver­ord­nung fest­ge­legt wer­den. Ins­be­son­dere kön­nen auch Rech­nungs­le­gungs­pflich­ten begrün­det wer­den“, erklärt der vor­ge­se­hene § 22 Abs. 2 BGB-Entwurf.

Damit ent­stünde der Sache nach eine neue Rechts­form für Klein(st)betriebe. Man denke an Dorflä­den, Ener­gie­vor­ha­ben, auch Fit­ness­stu­dios oder Kitas könn­ten sich dafür inter­es­sie­ren. Letzt­ge­nann­ten wird der Sta­tus eines rechts­fä­hi­gen Ide­al­ver­eins ver­wei­gert (OLG Zwei­brü­cken v. 3.9.2013 — 3 W 34/13; Kam­mer­ge­richt v. 16.2.2016 — 22 W 88/14 – beim BGH anhän­gig) — und der wirt­schaft­li­che Ver­ein: s.o. ers­ter Satz.

Ob die Öff­nung des wirt­schaft­li­chen Ver­eins das (im Koali­ti­ons­ver­trag beschwo­rene – daher vor Tores­schluss der Gesetz­ent­wurf) bür­ger­schaft­li­che Enga­ge­ment zu heben ver­mag? Bemer­kens­wert ist die Idee, mit einer Rechts­ver­ord­nung die Bin­nen­struk­tur eines Ver­eins zu kon­fi­gu­rie­ren. Oder soll man gleich den rechts­fä­hi­gen Ver­ein für jeden Zweck frei­ge­ben (s. Das Ver­eins­recht muss weg!“; übri­gens ein fal­scher Titel)?

Diese und wei­tere Debat­ten wird der Ver­eins­rechts­tag 2017 führen.

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