Wolfgang Zöllner zum 80. Geburtstag

Prof. Dr. Dr. h.c. Wolf­gang Zöll­ner voll­endet heute sein acht­zigs­tes Lebensjahr. 

Herz­lich zu gra­tu­lie­ren ist einem der Gran­den des deut­schen Zivil‑, Gesell­schafts- und Arbeits­rechts. Gebo­ren in Ober­fran­ken, aka­de­misch in Mün­chen auf­ge­wach­sen, dann mit Lehr­stuhl­sta­tio­nen in Mainz, Köln und Tübin­gen: so sieht der Rah­men für ein wis­sen­schaft­li­ches Lebens­werk von prä­gen­der Bedeu­tung aus. Die zwei­bän­dige Fest­schrift zum 70. Geburts­tag ist aus die­ser Warte nur eine wich­tige Zwi­schen­bi­lanz gewe­sen. Die Geschichte ging gera­de­wegs wei­ter. Wolf­gang Zöll­ner war auch in den ver­gan­ge­nen zehn Jah­ren stets prä­sent, sei es publi­zis­tisch, sei es als Vor­tra­gen­der oder Dis­kus­si­ons­red­ner. So hat er mit vie­len Fest­schrift­bei­trä­gen auch das Gesell­schafts­recht, das dem Leser die­ser Zeit­schrift beson­ders am Her­zen liegt, berei­chert. Da Fest­schrif­ten oft apo­kry­phe Schrif­ten sind, sol­len sie hier her­vor­ge­ho­ben wer­den. Exem­pla­risch sei auf den — vom BGH im Tri­ho­tel-Urteil ein­ge­hend rezi­pier­ten — Bei­trag in der FS Kon­zen hin­ge­wie­sen oder auf die Schelte, wel­che eine bestimmte Gestal­tung des Frei­ga­be­ver­fah­rens als legis­la­ti­ves Unrecht” in der FS Wes­ter­mann erfah­ren hat. Mit letz­te­rem Bei­spiel ist ein Wesens­merk­mal der Zöllner‚schen Äuße­run­gen her­vor­ge­ho­ben: sie sind klar und von eigen­stän­di­ger Über­zeu­gungs­kraft. Es zählt nur die Wis­sen­schaft, hat er den Gra­tu­lan­ten wäh­rend des­sen Tübin­ger Jah­ren belehrt. Wer so spricht, ruht in sich und ist frei als unab­hän­gi­ger Geist. Viel­leicht ist Wolf­gang Zöll­ner in die­ser sei­ner Art einer der letz­ten Reprä­sen­tan­ten des Ordi­na­rius, der weit­hin unbe­ein­flusst von Uni­ver­si­täts­ad­mi­nis­tra­tion, Ver­lags­ver­pflich­tun­gen und ande­ren Pres­sio­nen sich einen per­sön­li­chen und wis­sen­schaft­li­chen Frei­raum zu wah­ren wusste. Damit soll ganz und gar nicht gesagt sein, dass Zöll­ner auf dem Tübin­ger Öster­berg welt­ab­ge­schie­den haust, im Gegen­teil: Er war und ist dem prak­ti­schen Wirt­schafts­le­ben als Gut­ach­ter und Publi­zist eng ver­bun­den. Seine Erläu­te­run­gen des Aktien- und des GmbH-Geset­zes gehö­ren zu den Klas­si­kern der juris­ti­schen Kom­men­tar­li­te­ra­tur. Einen Auf­satz von Zöll­ner wird kein ernst­haf­ter Gesell­schafts­recht­ler stöh­nend über die Flut von Publi­ka­tio­nen acht­los über­ge­hen. Seit sei­ner 1963 erschie­ne­nen Habi­li­ta­ti­ons­schrift über ein immer­wäh­ren­des Grund­la­gen­thema des Ver­bands­recht (kurz: Schran­ken der Mehr­heits­herr­schaft) tritt Zöll­ner in der ers­ten Liga auf. Sein Name reprä­sen­tiert mit das deut­sche Unter­neh­mens­recht, ins­be­son­dere des letz­ten Drit­tels des vori­gen Jahr­hun­derts. Der in den neun­zi­ger Jah­ren ein­set­zen­den Akti­en­rechts­re­form in Per­ma­nenz” steht er skep­tisch gegen­über. Zöll­ner ist dem her­kömm­li­chen Gedan­ken des mit­glied­schaft­lich begrün­de­ten Akti­en­ver­eins ver­bun­den, die Aus­rich­tung des Kor­po­ra­ti­ons­ge­fü­ges auf vor­geb­lich inter­na­tio­nale Kapi­tal­markt­pos­tu­late dürfte ihm nicht geheuer sein. Und ist nicht die gegen­wär­tige Krise hin­rei­chen­der Anlass, sich der Grund­la­gen des Rechts­ge­biets zu vergewissern? 

Wolf­gang Zöll­ner griff ener­gisch in die rechts­po­li­ti­sche Debatte um die GmbH-Reform ein, etwa als Vor­tra­gen­der bei der Gesell­schafts­recht­li­chen Ver­ei­ni­gung oder in einem Bei­trag zu dem – von ihm bestrit­te­nen – Wett­be­werb der Rechts­for­men in Europa. Dabei hat er unbe­nannte neur­asthe­ni­sche Neue­rer in der Pro­fes­so­ren­schaft” aus­ge­macht, die sogar das Stamm­ka­pi­tal abschaf­fen woll­ten. Wie Über­reiz und Ner­ven­schwä­che mit dem MoMiG zusam­men­hän­gen blieb unge­klärt, aber dar­auf kommt es auch nicht an, son­dern dass der ver­ehrte Jubi­lar ganz unbe­schwert von sol­chen Moles­ten noch viele wei­tere Jahre in guter Gesund­heit leb­haft wirkt. Im neuen Jahr wird die Tübin­ger Juris­ti­sche Fakul­tät, der er seit 1969 ange­hört, ein Sym­po­sion zu sei­nen Ehren abhal­ten. Etli­che Teil­neh­mer die­ses wis­sen­schaft­li­chen Kon­gres­ses wer­den schon bei der Geburts­tags- und Sil­ves­ter­feier, tra­di­tio­nell in Salz­burg, gra­tu­lie­ren – der Ver­fas­ser die­ser Zei­len schließt sich hier ihrem Par­cour sehr gerne an. 

(Text erscheint auch in NZG 1/2009)

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