Gewerbsmäßiges Plagiieren: der Fall Ludger Wellkamp“

Vol­ker Rieble berich­tet in sei­nem Buch Das Wis­sen­schafts­pla­giat” über Gewerbs­mä­ßi­ges Pla­gi­ie­ren: der Fall Lud­ger Well­kamp” (S. 38 ff). Der (ver­meint­li­che) Autor Well­kamp hat vor ca. 10 Jah­ren eine enorme Ver­öf­fent­li­chungs­ak­ti­vi­tät ent­fal­tet, auch auf unter­neh­mens­recht­li­chem Gebiet. Man staunte. Ab 2002 war plötz­lich Schluss mit der Publi­ka­ti­ons­flut. In Straf­ver­fah­ren vor dem AG Bonn (2001) und dem LG Bonn (2004÷2005) wur­den ein Dut­zend Pla­giate fest­ge­stellt, meis­tens aus Dis­ser­ta­tio­nen wört­lich ent­nom­mene Texte, die als Auf­sätze in Fach­zeit­schrif­ten publi­ziert wur­den (kurios das Ghost­wri­ter-Fake eines Hand­buchs der Unter­neh­mens­be­ra­tung”, das sogar als Habi­li­ta­ti­ons­schrift gel­ten sollte; S. 44 ff und die Pseud­onym-Pla­gia­tur, S. 42 f). 

Die Unter­neh­mens­recht­ler seien also gewarnt (nach Rieble, S. 39 – 41): 

  • KTS 2000, 331 (Ver­fah­rens­pro­bleme bei der Gesell­schaft bür­ger­li­chen Rechts) ist nicht von W., son­dern aus der Dis­ser­ta­tion von Pelz („Die Gesell­schaft bür­ger­li­chen Rechts in der Insol­venz”, 1999) kopiert. 
  • NStZ 2001, 113 (Organ­un­treue zum Nach­teil von GmbH-Kon­zer­nen und Akti­en­ge­sell­schaf­ten) ist nicht von W., son­dern stammt aus der Dis­ser­ta­tion von J. Kauf­mann Organ­un­treue zum Nach­teil von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten”, 1999
  • WM 2001, 489 (Recht­li­che Zuläs­sig­keit einer akti­en­recht­li­chen Ver­gü­tung von Auf­sichts­rats­mit­glie­dern) ist nicht von W., son­dern ent­nom­men aus K.R. Rol­ler Die Ver­gü­tung des Auf­sichts­rats in Abhän­gig­keit vom Akti­en­kurs”, 1999

Rieble moniert, dass zahl­rei­che Well­kamp-Zitate ein eige­nes online-Zitat-Leben füh­ren” und führt die Mün­che­ner Kom­men­tar-Werke zum AktG an, die auf Beck-Online abruf­bar sind (S. 41), in denen der Ori­gi­nal­au­tor Rol­ler … sich daselbst (nicht fin­det)”. Das ist aus heu­ti­ger Sicht bedau­er­lich, frei­lich wuss­ten die Kom­men­tar­ver­fas­ser (in den Jah­ren 2004 bis 2008) gewiss nichts von den (soweit ersicht­lich nicht bzw. erst jetzt publik gewor­de­nen) Vor­gän­gen. Heute könnte wohl ein Kor­rek­tur­ver­merk ange­bracht wer­den (s. zu NStZ 2001, 113 auf Beck-Online) – die bis­lang prak­ti­zierte 100%-Übereinstimmung (eben auch in den Feh­lern!) von Druck­ver­sion und Online-Dar­bie­tung wäre dann frei­lich durchbrochen … 

Ein Kommentar

  1. Lud­ger Well­kamp wurde u.a. wegen Gewerbs­mä­ßi­ges Pla­gi­ie­ren ver­ur­teilt. Auch wurde er wegen Pro­mo­ti­ons­ver­mitt­lung und Kapi­tal­an­la­ge­be­trugs (> 10 Mio€) zu 6 Jah­ren mit Sicher­heits­ver­wah­rung in 2004 ver­ur­teilt. Sollte er her­aus­kom­men, dann wird es wohl wei­ter wie bis­her machen. Also hüte sich wer kann von die­sem Menschen.

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