Die interessierte Öffentlichkeit ist eingeladen“: Stellungnahmen zur Kodex-Reform

Siehe im Rot­druck die Reform­vor­schläge, zu denen vor allem Anwen­der des Kodex” bis zum 2.3.2012 Stel­lung neh­men können/​sollen. Um gleich einen Punkt auf­zu­grei­fen: Ein Auf­sichts­rat soll nicht als unab­hän­gig gel­ten, wenn er mehr als 10% der Aktien hält (Nr. 5.4.2. S. 3). Aber vom wem ist der große Aktio­när denn abhän­gig? Etwa davon, dass er rele­vant in die AG inves­tiert hat? Dann ist es doch sein legi­ti­mes Inter­esse, die­ses Enga­ge­ment kon­trol­lie­rend zu beglei­ten. Grö­ßere Aktio­näre (und deren Reprä­sen­tan­ten? Das bleibt unklar, wäre aber fol­ge­rich­tig) vom Auf­sichts­rat fern­zu­hal­ten, der auch noch zur Hälfte mit Arbeit­neh­mer­ver­tre­tern bestückt ist – soll das eine gute Unter­neh­mens­ver­fas­sung bedeuten?

Ein Kommentar

  1. Oh oh, Aktio­närs­ver­tre­ter über 10% im Auf­sichts­rat sind nicht mehr unab­hän­gig — unser armes Kon­zern­recht. Lang­sam wird es doch zum Auslaufmodell.

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