Ich kenne Sie nicht …!“

Die Sie­mens AG grün­det eine GmbH; der ein­ge­zahlte Betrag von 25 000 Euro wird ihr als Dar­le­hen zurück­ge­währt. Das geht in Ord­nung, wenn der Rück­zah­lungs­an­spruch voll­wer­tig ist 19 Abs. 5 GmbHG). Doch fragte man sich bei den Gerich­ten in Mün­chen: wer ist denn wohl diese Sie­mens AG” und ist sie auch von guter Boni­tät? OLG Mün­chen v. 17.2.2011 — 31 Wx 246/10: Soweit die Gesell­schaf­te­rin — hier eine inter­na­tio­nal tätige bör­sen­no­tierte Akti­en­ge­sell­schaft — über posi­tive Bewer­tun­gen durch inter­na­tio­nal aner­kannte Rating-Agen­tu­ren ver­fügt, kann das als Boni­täts­nach­weis nicht zurück­ge­wie­sen wer­den. Aller­dings genügt es nicht … auf die aktu­el­len, öffent­lich zugäng­li­chen Ratings” zu ver­wei­sen, denn das Regis­ter­ge­richt ist nicht gehal­ten, sich die benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen selbst zu ver­schaf­fen. Viel­mehr obliegt es der Gesell­schaft auf­grund ihrer Mit­wir­kungs­pflicht im Anmel­dungs­ver­fah­ren, das Rating, nach dem kein Zwei­fel an der Boni­tät” der Mut­ter­ge­sell­schaft bestehen soll, kon­kret vor­zu­tra­gen und zu bele­gen.” – Bitte dazu anse­hen, auch bei Sprach­schwie­rig­kei­ten: Auf dem Post­amt.

3 Kommentare

  1. Genau! Die Boni­tät von Sie­mens steht schließ­lich genauso außer Frage wie die von, sagen wir, Arcan­dor im Früh­jahr 2009. Und über­haupt kann man hier ruhig mal fünfe gerade sein las­sen — wenn es schief­geht, sollte das Ver­mö­gen des Regis­ter­rich­ters bei nur 25.000 EUR zur Deckung sei­ner Scha­dens­er­satz­pflicht schließ­lich pro­blem­los ausreichen.

  2. @ Herrn Kraemer: Ich denke es ging eher darum, dass über­zo­gen förm­li­che Nach­weise über das Ziel hin­aus schie­ßen und dem ver­stän­di­gen Bür­ger schwer zu ver­mit­teln sind, wenn der Regis­ter­rich­ter auf­grund eige­ner Sach­kennt­nis siche­res Wis­sen hat — etwa durch einen Blick in die letzte Bilanz oder eben öffent­li­cher inter­na­tio­nal aner­kann­ter Rating­agen­tu­ren. Wenn der Regis­ter­rich­ter diese sichere Kennt­nis nicht hat oder nicht pro­blem­los durch öffent­lich zugäng­li­che Quel­len erhal­ten kann, wäre die Lage anders und der Bür­ger verständiger.

  3. @ Kraemer: Bzgl. Bilanz als Nach­weis gebe ich Ihnen recht, aber Rating-Agen­tu­ren nach der Finanz­krise zu ver­trauen, halte ich nach derr Finanz­krise für pro­ble­ma­tisch, inso­weit ist die Ent­schei­dung des OLG Mün­chen übri­gens ziem­lich undifferenziert

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