Perspektive Wirtschaftskanzlei – aber bitte ohne Uni-Schwerpunkt Wirtschaftsrecht?

Eine Agen­tur lädt ein: Wirt­schafts­kanz­lei M&A — Spe­cial 2009 — e‑fellows.net Per­spek­tive Wirt­schafts­kanz­lei: M&A … Am 6. und 7. März 2009 dreht sich für her­vor­ra­gende Nach­wuchs­ju­ris­ten alles um Mer­gers and Acqui­si­ti­ons … Für wen? Ers­tes Staats­examen oder abge­schlos­se­ner staat­li­cher Teil der Ers­ten Juris­ti­schen Prü­fung (jeweils min­des­tens 9 Punkte).” 

Wis­sen eigent­lich die Ver­tre­ter von neun renom­mier­ten Kanz­leien”, was ihre Agen­tur da anrich­tet? Dass der uni­ver­si­täre Schwer­punkt­be­reich (u.a. Wirtschaftsrecht/​Gesellschaftsrecht/​Unternehmen und Märkte”), der zu einem Drit­tel die Juris­ti­sche Prü­fung aus­macht, gar keine Rolle spie­len soll? Man fragt sich, wozu die neun Kanz­leien mit Welt­ruf” (Clif­ford Chance, Fresh­fields Bruck­haus Derin­ger, Hen­ge­ler Muel­ler, Allen & Overy, Debe­voise & Plimp­ton, Mil­bank, …

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GmbH-Gründung etc. ab 1.1.2009 billiger

Nein, das ist nicht die Defla­tion und hat auch mit dem MoMiG nichts zu tun. Son­dern ist durch Art. 61 Abs. 4 S. 1 EGHGB seit zwei Jah­ren so vor­ge­se­hen. In die­ser Norm wird bestimmt, dass es eine Dop­pel­ver­öf­fent­li­chung von Ein­tra­gun­gen ins Han­dels­re­gis­ter (sowohl nach § 10 HGB als auch zusätz­lich noch in einer Tages­zei­tung) nur bis 31. 12. 2008 gibt. Danach wird ab dem 1.1.2009 nur noch hier bekannt gemacht.

Der Unter­schied in den Kos­ten ist spür­bar. Die elek­tro­ni­sche Bekannt­ma­chung beläuft sich auf 1 Euro 137 I Nr. 4 KostO), wäh­rend bis­lang die Zusatz­be­kannt­ma­chung in einer Zei­tung schon bei der Mini­mal­ein­tra­gung einer GmbH-Grün­dung (s. amt­li­ches Mus­ter) ca. 180 € kos­tete. …

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ARUG im Bundesrat (update)

Am Frei­tag, 19.12. 2008 wird der ARUG-Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung im Bun­des­rat behan­delt. Der Bun­des­rat will (gem. Vor­lage der Aus­schüsse) u.a. fol­gende Punkte zusätz­lich oder anders gere­gelt wissen: 

1. Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung der Hauptversammlung 

  • Min­dest­stan­dards für die Iden­ti­fi­zie­rung des im Wege elek­tro­ni­scher Kom­mu­ni­ka­tion teil­neh­men­den oder per Brief­wahl abstim­men­den Aktio­närs. Ins­be­son­dere sollte zumin­dest <?> die elek­tro­ni­sche Form nach § 126a BGB vor­ge­schrie­ben werden. 
  • Erwei­terte Pflicht­an­ga­ben bei der Ein­be­ru­fung gem. § 121 III AktG‑E auch für nicht bör­sen­no­tierte Gesellschaft. 
  • Hin­weis auf Bedeu­tung des Nach­weisstich­tags bei Ein­be­ru­fung (wegen Arti­kel 5 Abs. 3 Buch­stabe c der Richt­li­nie 2007/36/EG)
  • Der Bun­des­rat bit­tet, zu prü­fen, ob hin­sicht­lich der Ertei­lung einer Stimm­rechts­voll­macht nicht wei­ter­hin die Schrift­form vor­ge­schrie­ben wer­den sollte. 

2. Rege­lung …

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Status:Recht im Dezember: 80% Offenlegungsquote

Das Dezem­ber­heft von Status:Recht ist heute erschie­nen (Bei­lage zu Der Betrieb”). 

Rai­ner Die­sem (Geschäfts­füh­rer Bun­des­an­zei­ger Ver­lag) berich­tet, dass die Offen­le­gungs­quote betr Rech­nungs­le­gung (s. § 325 HGB) von frü­her nur 5% jetzt auf 80% gestei­gert wer­den konnte. Damit ist Deutsch­land nicht mehr Schluss­licht in der EU und muss gewiss auch kein neues Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren befürchten. 

Bis Ende Novem­ber (haben) rund 835.000 Unter­neh­men einen Jah­res­ab­schluss für das Geschäfts­jahr 2006 ein­ge­reicht. Hinzu kom­men rund 25.000 Unter­neh­men, die die Befrei­ung nach den §§ 264, 264b HGB unter Offen­le­gung einer ent­spre­chen­den Mit­tei­lung in Anspruch genom­men haben. Dar­über hin­aus sind ca. 50.000 Abschlüsse ein­ge­gan­gen, die sich auf ein vom Kalen­der­jahr abwei­chen­des Geschäfts­jahr bezie­hen. Für …

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BGH zu Darlehen im Aktienkonzern

Es zeich­net sich eine Abkehr von der November”-Rechtsprechung ab. Die bilan­zi­elle Betrach­tungs­weise gilt auch für Dar­le­hen im Akti­en­kon­zern. Sind sie markt­ge­recht ver­zinst und ist der Rück­zah­lungs­an­spruch voll­wer­tig, so ist nicht stets noch zusätz­lich eine Besi­che­rung zu verlangen. 

Aus der gest­ri­gen Pres­se­mit­tei­lung des BGH (zur Ent­schei­dung v. 1.12.2008 — II ZR 102/07):

Der Insol­venz­ver­wal­ter der MPS AG nimmt die bei­den Beklag­ten als ehe­ma­lige Auf­sichts­rats­mit­glie­der der Schuld­ne­rin auf Scha­den­er­satz wegen eines Teil­be­tra­ges von knapp 7 Mio. € in Anspruch. Er wirft den Beklag­ten vor, sie hät­ten ihre organ­schaft­li­chen Pflich­ten ver­letzt, weil sie es zuge­las­sen hät­ten, dass die Schuld­ne­rin an ihre Mehr­heits­ak­tio­nä­rin, die MPS GmbH Dar­le­hen in erheb­li­cher Höhe ohne Sicher­heit bege­ben hat. … …

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Beschlussmängelrecht weiter in der Diskussion

Das Anfech­tungs­recht gegen Beschlüsse der Haupt­ver­samm­lung bleibt wei­ter in der Dis­kus­sion. Der RegE eines ARUG will nur Rand­kor­rek­tu­ren vor­neh­men. Dage­gen wen­det sich der baden-würt­tem­ber­gi­sche Jus­tiz­mi­nis­ter Goll
in einem Auf­satz in der Zeit­schrift für Rechts­po­li­tik: Goll/​Schwörer, Beschluss­män­gel­recht: Reförm­chen oder Reform? ZRP 2008, 245. Der Minis­ter und sein Mit­au­tor stim­men aus­drück­lich dem Vor­schlag des Arbeits­krei­ses Beschluss­män­gel­recht zu, der eine mate­ri­elle Neu­ord­nung der Feh­ler­tat­be­stände und dar­auf ange­passte Rechts­fol­gen vor­sieht, ins­be­son­dere eine Abkehr von der stets kas­sa­to­risch wir­ken­den Anfech­tung. Die­ser Vor­schlag wurde am ver­gan­ge­nen Frei­tag auch auf einer Tagung der Wolf­gang Schil­ling-Stif­tung in Mann­heim diskutiert.…

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