Teilverstaatlichung“ der Commerzbank: wie?

Der SoFFin beab­sich­tigt, der neuen Com­merz­bank zusätz­lich Eigen­ka­pi­tal in Höhe von 10 Mil­li­ar­den Euro zur Ver­fü­gung zu stel­len. Dies erfolgt durch die Emis­sion von rund 295 Mil­lio­nen Stück Stamm­ak­tien und durch eine stille Ein­lage in Höhe von ca. 8,2 Mil­li­ar­den Euro. Als Preis pro Aktie wur­den 6 Euro ver­ein­bart. Nach der Trans­ak­tion hält der Bund 25 % plus eine Aktie an der neuen Com­merz­bank.” (Ad-hoc-Mel­dung der Com­merz­bank AG v. 8.1.2008). — Wo kom­men die 295 Mil­lio­nen Aktien her, die von dem Finanz­markt­sta­bi­li­sie­rungs­fond über­nom­men wer­den sollen? 

Dazu bedarf es einer Kapi­tal­erhö­hung (§§ 182 ff AktG) und zusätz­lich des Aus­schlus­ses des Bezugs­rechts der bis­he­ri­gen Aktio­näre. Ein geneh­mig­tes Kapi­tal (§§ 202 ff AktG) in die­ser …

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