Optionale Hauptversammlung ?!

Der­zeit ist Hoch­sai­son für Haupt­ver­samm­lun­gen. Fast jeden Tag füllt sich zu die­sem Zweck ein Saal. Die dort Anwe­sen­den reprä­sen­tie­ren frei­lich nicht das Aktio­na­riat. Die Gene­ral­de­batte geht von A‑Z und hat oft wenig mit der Erle­di­gung der Tages­ord­nung zu tun. Abstim­mun­gen grün­den prak­tisch nie auf dem Ver­lauf der Ver­samm­lung und sind sel­ten span­nend. Wozu diese — bei gro­ßen Gesell­schaf­ten sie­ben­stel­lige Kos­ten ver­ur­sa­chende — Ver­an­stal­tun­gen? Sind sie alter­na­tiv­los” oder könnte man dar­auf auch ver­zich­ten? Letz­te­res ist (de lege ferenda) der Fall, wenn man die Funk­tio­nen der HV betrach­tet. Es geht um die Ent­schei­dung wich­ti­ger kor­po­ra­ti­ver Ange­le­gen­hei­ten, etwa einer Kapi­tal­maß­nahme. Dar­über kann per Brief­wahl abge­stimmt wer­den 118 II AktG); prak­tisch ist das eine Ein­gabe auf der Inter­net­seite der Gesell­schaft. …

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