2012 –> 2013

Das Jahr 2012 ist aus unter­neh­mens­recht­li­cher Warte ohne Höhe­punkte ver­lau­fen. Die Gesetz­ge­bung hat eine Pause ein­ge­legt. Die Akti­en­rechts­no­velle (zuerst 2011, dann 2012) ändert aber­mals ihre Jah­res­zahl und wird wohl im Jahr 2013 das eine und andere reno­vie­ren (auch im Umwand­lungs­recht). Das Gesetz zur wei­te­ren Erleich­te­rung der Sanie­rung von Unter­neh­men (ESUG) ist über­wie­gend am 1.3.2012 in Kraft getre­ten und hat neben einem leb­haf­ten fach­wis­sen­schaft­li­chen Echo schon einige prak­ti­sche Anwen­dung erfah­ren. Rechts­po­li­tisch hat die Geschlech­ter­quote für den Aufsichtsrat/​Vorstand die Gemü­ter bewegt, was sich im Wahl­jahr 2013 fort­set­zen dürfte. Der 69. Deut­sche Juris­ten­tag lehnt eine gesetz­li­che Quo­tie­rung ab, im Übri­gen fasste er mode­rate Beschlüsse zur Cor­po­rate Governance. 

Die EU-Kom­mis­sion hat im Herbst einen Richt­li­ni­en­vor­schlag zur Quote prä­sen­tiert; noch kurz vor Jah­res­schluss legte sie auch den Akti­ons­plan Euro­päi­sches Gesell­schafts­recht und Cor­po­rate Gover­nance” vor; grund­stür­zende Ände­run­gen sind dort nicht avisiert. 

Auch die Recht­spre­chung war nicht mit spek­ta­ku­lä­ren Groß­ent­schei­dun­gen befasst. Am bedeut­sams­ten erscheint mir das Urteil v. 23.4. zur Anwen­dung des AGG auf GmbH-Geschäfts­füh­rer, das wesent­li­che Fol­gen für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten haben kann, wenn es um die Beset­zung der Füh­rungs­or­gane geht. Der Pflich­ten­maß­stab bzw. die Haf­tung von Orga­nen war Gegen­stand meh­re­rer Urteile, wovon die Fre­se­nius-Ent­schei­dung v. 10.7. her­vor­zu­he­ben ist, die auch Aus­sa­gen zur Rolle bzw. Hono­rie­rung des Anwalts im Auf­sichts­rat traf. 

Schließ­lich die Rechts­wis­sen­schaft: Hier lässt sich kein haupt­säch­li­cher Gegen­stand benen­nen, an dem sich die Gelehr­ten abge­ar­bei­tet haben. Die Bei­träge und Tagun­gen und spie­geln die Gegen­warts­fra­gen der Praxis. 

Was kommt? In Deutsch­land sind im Sep­tem­ber Wah­len zum Bun­des­tag, nur im ers­ten Halb­jahr wird noch par­la­men­ta­risch Wesent­li­ches beschlos­sen. Neben der Akti­en­ge­setz­no­velle könnte dies das Spe­zi­al­pro­jekt einer frei­be­ruf­li­chen Part­ner­schaft mit beschränk­ter Haf­tung sein. In der EU über­nimmt zunächst Irland die Rats­prä­si­dent­schaft, ohne erkenn­bare unter­neh­mens­recht­li­che Ambi­tio­nen. Der Akti­ons­plan der Kom­mis­sion dürfte eher gemäch­lich in Rechts­akte gelei­tet wer­den. Acht­ge­ben sollte man auf den Regu­lie­rungs­schub, der von den Ver­wer­fun­gen auf den Finanz­märk­ten aus­ge­löst und bis­lang auf diese beschränkt blieb — er könnte (z.B. im Hin­blick auf Auf­sichts­or­gane) bald auch das nor­male” Unter­neh­mens­recht errei­chen (dazu das ZHR-Sym­po­sion im Januar 2013). Dann wird man sich u.U. nach dem ruhi­gen Jahr 2012 zurücksehnen. 

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