Vortragsveranstaltung zu Bankenrestrukturierung und Bankentestament

Am 16. April 2013 um 18.00 Uhr fin­det an der Juris­ti­schen Fakul­tät der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf eine Vor­trags- und Dis­kus­si­ons­ver­an­stal­tung zu Ban­ken­re­struk­tu­rie­rung und Ban­kentes­ta­ment” statt (Raum 01.65 im Geb. 24.91 — Juridicum). 

Vor­tra­gen wer­den: Mar­kus P. Neu­haus (Rechts­an­walt, Wirt­schafts­prü­fer, Steu­er­be­ra­ter und Direc­tor, Deloitte & Tou­che GmbH) und Dr. Franz-Josef Schöne (Rechts­an­walt und Part­ner, Hogan Lovells Inter­na­tio­nal LLP). 

Die Ver­an­stal­tung (Forum Unter­neh­mens­recht) wird vom Insti­tut für Unter­neh­mens­recht orga­ni­siert. Sie ist kos­ten­frei zugäng­lich. Aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den wird um Anmel­dung gebeten.…

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Sollte jedes Übernahmeangebot eine Hauptversammlung auslösen?

Sollte der Vor­stand im Falle eines Über­nah­me­an­ge­bots eine außer­or­dent­li­che Haupt­ver­samm­lung ein­be­ru­fen, in der die Aktio­näre über das Über­nah­me­an­ge­bot ledig­lich bera­ten? Wenn es nach dem Deut­schen Cor­po­rate Gover­nance Kodex (DCGK) geht, wird die Frage künf­tig stets mit ja zu beant­wor­ten sein. Eine ent­spre­chende Ände­rung der Anre­gung Nr. 3.7 DCGK ist für Som­mer 2013 vor­ge­se­hen. Nun ermög­licht § 16 WpÜG eine Haupt­ver­samm­lung (HV) im Zusam­men­hang mit dem Über­nah­me­an­ge­bot und erleich­tert deren Ein­be­ru­fung durch Abkür­zung von Fris­ten und ande­ren Regu­la­rien. Eine HV wird not­wen­dig sein, wenn gesell­schafts­recht­li­che Maß­nah­men” (Kodex, a.a.O.) zur Beschluss­fas­sung ste­hen. Aber es ist doch sehr frag­lich, ob eine HV nur zur Unter­hal­tung über das Ange­bot gebo­ten sein kann. Gut, dass wir dar­über …

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Festschrift für Uwe Blaurock zum 70. Geburtstag

Die Fest­schrift für den Frei­bur­ger Eme­ri­tus ent­hält 33 Bei­träge unter dem Titel Ein­heit und Viel­heit im Unter­neh­mens­recht”. Sie umfas­sen das Rechts­ge­biet in sei­ner gan­zen Breite und Tiefe” (Ver­lags­an­gabe). Neben dem Gesell­schafts- und Han­dels­recht ist das Arbeits‑, Bank- und Ver­si­che­rungs­recht bis hin zum Immaterialgüter‑, Steuer- und Wett­be­werbs­recht vertreten. 

Beson­ders hin­ge­wie­sen sei auf die Stu­die von Peter Jung über den Ein­zel­un­ter­neh­mer mit beschränk­ter Haf­tung”. Wie so etwas geht? Nach­le­sen. H. P. Wes­ter­mann befasst sich mit dem über­for­der­ten Gesell­schaf­ter, Achim Krä­mer mit dem Anspruch auf Offen­le­gung der Iden­ti­tät von Mit­ge­sell­schaf­tern; Marc-Phil­ippe Wel­ler mit der: Unter­neh­mens­mo­bi­li­tät im Binnenmarkt. 

Das Werk ist erschie­nen im Mohr Sie­beck-Ver­lag (Tübin­gen), her­aus­ge­ge­ben von Peter Jung, Phil­ipp Lam­precht, Kat­rin Bla­sek u. Mar­tin Schmidt-Kessel. 

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Compliance als Spitzelsystem“

Den Han­dels­blatt-Arti­kel mit der bemer­kens­wer­ten Über­schrift Spit­zel­sys­tem hilft bei Auf­de­ckung von Regel­ver­stö­ßen” (über die Com­pli­an­ce­or­ga­ni­sa­tion bei Daim­ler: das Hin­weis­ge­ber­sys­tem”) kom­men­tiert der Schwer­punkt Unter­neh­mens­recht an der Uni­ver­si­tät Leip­zig zutref­fend wie folgt:
Das hat man davon, wenn man Com­pli­ance ernst nimmt: Man kommt als Betrei­ber eines Spit­zel­sys­tems” in die Presse. Und ob 10% Tref­fer­quote bei den Hin­wei­sen wirk­lich ein Erfolg sind, kann man auch bezwei­feln. Umge­kehrt bedeu­tet das 90% Belang­lo­sig­kei­ten, Tratsch und Wich­tig­tue­rei, aber sicher auch eine Menge fal­sche Ver­däch­ti­gun­gen und üble Nachrede.”

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Aktionärsforum im Bundesanzeiger: ein Flop

Vor knapp 8 Jah­ren wurde das offi­zi­elle Aktio­närs­fo­rum im Bun­des­an­zei­ger ein­ge­rich­tet. Es hat sich als Fried­hof her­aus­ge­stellt. So gut wie keine Bei­träge sind dort zu ver­zeich­nen (nur drei in den letz­ten bei­den Jah­ren). Das Aktio­närs­fo­rum im Dorn­rös­chen­schlaf” haben Prof. Dr. Wal­ter Bayer/Dipl.-Kfm. Tho­mas Hoff­mann vom Jenaer Insti­tut für Recht­s­tat­sa­chen­for­schung jüngst ihre Erhe­bung genannt (AG 2013, R61). Ein Prinz, der es wach­küsst, ist frei­lich weit und breit nicht zu sehen. 

Was war die Inten­tion für das Forum und warum funk­tio­niert es nicht? Das Gesetz (§ 127a AktG) bestimmt: Aktio­näre oder Aktio­närs­ver­ei­ni­gun­gen kön­nen dort andere Aktio­näre auf­for­dern, einen Antrag oder ein Ver­lan­gen zu stel­len oder in einer Haupt­ver­samm­lung das Stimm­recht aus­zu­üben. Der Gesetz­ge­ber wollte …

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Wahlvorschläge zum Aufsichtsrat in der HV-Saison 2013

2013 ist ein Super­wahl­jahr” eige­ner Art für Auf­sichts­räte. Die Beset­zung zahl­rei­cher Auf­sichts­rats­gre­mien steht in den nächs­ten Mona­ten an. Über die Beschluss­vor­be­rei­tung habe ich in der Zeit­schrift für Auf­sichts­räte BOARD (Nr. 1/2013) geschrie­ben: Wahl­vor­schläge zum Auf­sichts­rat in der HV-Sai­son 2013 (PDF).…

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Ein Gesetzesvorschlag zur Neuregelung des Rechts der Personengesellschaften

Geset­zes­vor­schläge zur Neu­re­ge­lung des Rechts­ge­biets hat Kars­ten Schmidt auf dem Hei­del­ber­ger Sym­po­sion aus Anlass des 80. Geburts­tags von Peter Ulmer vor­ge­legt. Die gesetz­li­che Legal­ord­nung soll auf den Stand der Rechts­fort­bil­dung geho­ben wer­den. Diese For­mu­lie­rung zeigt, worum es geht: Das prak­ti­zierte Recht stimmt mit dem geschrie­be­nen nicht mehr über­ein. Die Außen­ge­sell­schaft bür­ger­li­chen Rechts wird für rechts­fä­hig gehal­ten, aber das BGB weiß davon nichts. Beson­ders frap­pie­rend ist § 54 BGB, der gera­de­wegs in die Irre führt: Der dort nicht rechts­fä­hig” genannte Ver­ein ist: rechts­fä­hig. Wenn das glatte Gegen­teil des Geset­zes­wort­lauts als gel­ten­des Recht prak­ti­ziert wird, kom­men nicht nur Stu­den­ten ins Tru­deln, von denen sau­bere Arbeit mit dem Norm­text ver­langt wird. Der Meis­ter hin­ge­gen sieht das Gesetz im Zivil­recht …

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