Aktienrechtsnovelle vor dem Scheitern

Das dürfte es wohl gewe­sen sein am 20.9.2013 im Bun­des­rat: Der feder­füh­rende Rechts­aus­schuss emp­fiehlt dem Bun­des­rat, zu dem Gesetz die Ein­be­ru­fung des Ver­mitt­lungs­aus­schus­ses gemäß Arti­kel 77 Absatz2 des Grund­ge­set­zes … zu ver­lan­gen.”

Die in Gesetz zur Ver­bes­se­rung der Kon­trolle der Vor­stands­ver­gü­tung und zur Ände­rung wei­te­rer akti­en­recht­li­cher Vor­schrif­ten (Vorst­KoG) umge­taufte Akti­en­rechts­no­velle wird nicht in Kraft tre­ten, wenn der Bun­des­rat erwart­bar (s. aber im Kom­men­tar­be­reich J.Jahn) der Emp­feh­lung sei­nes Rechts­aus­schus­ses folgt. Das Gesetz müsste in der nächs­ten Wahl­pe­ri­ode neu ein­ge­bracht wer­den (Dis­kon­ti­nui­tät).

5 Kommentare

  1. So skep­tisch” wäre ich nicht: In den Aus­schüs­sen des Bun­des­rats stimmt jeder Minis­ter, wie er (und ggf. seine eigene Par­tei) will. Im Ple­num kom­mende Woche muss sich dann aber die jewei­lige Lan­des­re­gie­rung posi­tio­nie­ren. Und das bedeu­tet z.B., dass Große Koali­tio­nen sich meist ent­hal­ten (und das wirkt sich gem. Art. 52 III GG als Nein-Stimme zu dem Anru­fungs-Antrag aus). Meine Pro­gnose nach dem, was man in den aller­letz­ten Tagen aus den Lan­des­haupt­st­städ­ten so hört: Das Gesetz wird durch­ge­hen, weil die A‑Länder” (SPD & Co.) keine abso­lute Mehr­heit für die Ein­schal­tung des Ver­mitt­lungs­aus­schus­ses zusam­men­be­kom­men werden.

  2. mea culpa — meine Pro­gnose war (jeden­falls ex post) falsch: Der Bun­des­rat hat in die­ser Minute das Gesetz doch noch gekippt.

  3. Da nach dem Schei­tern der Novelle auch der Zwang zur Namens­ak­tie nicht kommt, mag man sar­kas­tisch fra­gen: Bleibt die Bahn also frei für Geld­wä­sche und Ter­ror­fi­nan­zie­rung”? Zur gefäl­li­gen Erin­ne­rung: Mit die­ser absur­den Argu­men­ta­tion wurde vor zwei Jah­ren (mit Blick auf eine OECD-Unter­ar­beits­gruppe) die vor­ge­schla­gene Abschaf­fung der Inha­ber­ak­tie begründet.

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