Aktionärsrechte-RL: qualifiziertes Fragerecht v o r der Hauptversammlung?

Klaus-Hei­ner Lehne (MdEP; Bericht­erstat­ter für die Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie) schlägt vor, das umstrit­tene Fra­ge­recht vor der Haupt­ver­samm­lung nicht als Indi­vi­du­al­recht jedes Aktio­närs, son­dern als Min­der­hei­ten­recht von 1% aus­zu­ge­stal­ten. In die­sem Sinne hat er sich auf einer Ver­an­stal­tung des hie­si­gen Insti­tuts für Unter­neh­mens­recht geäu­ßert.

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