Arbeitskreis Kapital in Europa

Am gest­ri­gen Sams­tag hat der Arbeits­kreis Kapi­tal in Europa seine Bera­tun­gen abge­schlos­sen. Worum geht es? Um nichts weni­ger als die Frage, ob eine Kapi­tal­ge­sell­schaft bes­ser ohne ein gesetz­lich gere­gel­tes fes­tes Kapi­tal aus­kommt. Das mei­nen gewich­tige Stim­men aus Eng­land (Rick­ford-Bericht). Die EU-Kom­mis­sion will die Frage im kom­men­den Jahr in einer Stu­die klä­ren las­sen, um dann über eine Gene­ral­re­vi­sion bzw Abschaf­fung der 2. gesell­schafts­recht­li­chen Richt­li­nie von 1976 (RL) zu befinden. 

Die Frage nach dem Kapi­tal betrifft nur am Rande das Min­dest­ka­pi­tal, das vor Ein­tra­gung der Gesell­schaft auf­ge­bracht wer­den muss (für Akti­en­ge­sell­schaf­ten nach der 2. RL min­des­tens 25 000 €). Sie dreht sich um die (wei­tere) Kapi­tal­auf­brin­gung und vor allem um die Kapi­tal­erhal­tung und den nach kon­ti­nen­tal­eu­ro­päi­scher Vor­stel­lung damit ver­bun­de­nen Gläu­bi­ger­schutz. Auch Mit­glied­schafts­rechte (Stimm­recht, ins­be­son­dere Bezugs­recht: § 186 AktG) knüp­fen bei uns an das Grund­ka­pi­tal an. 

Einige Rechts­wis­sen­schaft­ler und Rechts­po­li­ti­ker vor allem (aber nicht nur) aus Eng­land und den USA sagen dazu: Die Gläu­bi­ger inter­es­siert nicht das Grund­ka­pi­tal der Gesell­schaft, son­dern ob sie ihr Geld bekom­men. Das erhal­ten sie, wenn die Gesell­schaft in Zukunft die fäl­li­gen Ver­bind­lich­kei­ten wird erfül­len kön­nen. Daher muss ein geprüf­ter Sol­venz­test vor einer Aus­schüt­tung an die Anteils­eig­ner erge­ben, dass die Schul­den­til­gung dar­un­ter nicht lei­det. That‚s it. Und wenn Schind­lu­der mit den Aus­schüt­tun­gen zu Las­ten der Gläu­bi­ger getrie­ben wurde, dann haf­ten die Ver­ant­wort­li­chen. Aber ganz unab­hän­gig von der wirt­schaft­li­chen Lage der Gesell­schaft eine für die Anteils­eig­ner unan­tast­bare Ver­mö­gens­re­serve vor­zu­hal­ten: das sei doch ein über­trie­bene Vorsichtsmaßnahme. 

Der Arbeits­kreis, der im Januar 2004 auf dem ZGR-Sym­po­sion ins Leben geru­fen wurde, hat sich unter dem Vor­sitz von Mar­cus Lut­ter (Bonn) in meh­re­ren Sit­zun­gen und im inten­si­ven Aus­tausch mit aus­län­di­schen Kol­le­gen (Frank­reich, Ita­lien, Nie­der­lande, Polen, Spa­nien) mit die­sen Vor­stel­lun­gen befasst. Ins­ge­samt ist er zu dem Schluss gelangt, dass ein Sys­tem­wech­sel (weg vom fes­ten Kapi­tal und einer gewis­sen Ex-ante-Kon­trolle, hin zu einem ‑aus­schließ­li­chen- Sol­venz­test und einer schar­fen Ex-post-Haf­tung der Geschäfts­lei­ter und Gesell­schaf­ter) nicht vor­ge­nom­men wer­den sollte. 

Die Ergeb­nisse wer­den im Früh­jahr 2006 in einer deut­schen und eng­li­schen Fas­sung publiziert. 

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