Bei den Stellungnahmen zu dem Vorschlag einer Richtlinie über bestimmte Aktionärsrechte zeichnet sich namentlich von Seiten einiger deutscher Vertreter die Tendenz ab, das hiesige Modell der Hauptversammlung europaweit festschreiben zu wollen. Fraglich ist, ob dieses Modell auch im 21. Jahrhundert die notwendige Aktionärsteilhabe im europäischen Binnenmarkt gewährleisten kann.
1. Dass sich die Anleger einmal im Jahr persönlich treffen, um über das Unternehmen und dessen Leitung zu beraten, ist ersichtlich ein Idyll aus vergangenen Jahrhunderten. Dieses Verfahren war effizient, solange die Investoren aus „Schornsteinaktionären“ bestanden. Aber schon im nationalen Rahmen kann — bei börsennotierten Gesellschaften — nicht mehr die Rede davon sein, dass die Versammlung praktisch allen Aktionären offen steht und zur Mitwirkung einlädt. Um das Präsenzdefizit auszugleichen, …
Weiterlesen