Das Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG) ist teilweise seit dem 20.8.2005 und vollständig seit dem 1.11.2005 in Kraft. Bisher sind zwei Verfahren mit 15 Musterfeststellungsanträgen (§ 1 KapMuG) betr. die Deutsche Telekom AG auf dem Wege, wie dem elektronischen Bundesanzeiger vom 17.2.2006 zu entnehmen ist.
Neben dem Fall EM.TV steht offenbar ein weiteres Verfahren bevor. Die Schadenersatzklage eines ehemaligen DaimlerChrysler-Aktionärs (gegen die DaimlerChrysler AG, nicht ‑wie der Beck-Ticker am 17.2. berichtete — „gegen Ex-Konzernchef Jürgen Schrempp”) soll zu einem Musterverfahren werden. Beim Landgericht Stuttgart ist Musterfeststellungsantrag eingereicht worden, teilt die Kanzlei Rotter mit. Es geht dabei um die Frage, …
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