Manche Hauptversammlung ist für Kleinaktionäre offenbar attraktiv. Buffet und Werbegeschenke locken; bei ebay werden Teilnahmerechte versteigert. Aber mehr Kopfpräsenz bedeutet nicht mehr Kapitalpräsenz — doch auf Letztere kommt es an. Die Deutsche Bank hatte 2005 gerade 25% des Grundkapitals versammelt, im Schnitt der DAX-30-Gesellschaften waren es 46%. Wenn über die Hälfte der Stimmberechtigten fehlen, ist die Hebelwirkung präsenter Minderheiten enorm. Mit geringem Einsatz kann die Gesellschaft in Abhängigkeit gebracht werden. Die bei 30% des Grundkapitals liegende Kontrollschwelle des WpÜG für ein Pflichtangebot ist in weiter Ferne.> Umgekehrt kann der eifrig die Hauptversammlung besuchende Minderheitsaktionär plötzlich als herrschendes Unternehmen eingestuft werden, weil er eine HV-Mehrheit innehat, mit der unliebsamen Folge eines Abhängigkeitsberichts. Gewichtige Kapitalmaßnahmen, für …
WeiterlesenAutor: Ulrich Noack
Kolumne im Betriebs-Berater 13/2004 zu Vorstandsvergütungen im Kreuzfeuer
Die Transparenz der Vorstandseinkommen werde die Hauptversammlungssaison 2004 dominieren, kündigt die Aktionärsvereinigung DSW an. Im Fokus stehen die seit den neunziger Jahren exorbitant gestiegenen Vorstandsbezüge. Die EU-Kommission bereitet den Rechtsakt einer Empfehlung zu Direktorengehältern vor. Sind die Millionenbezüge noch leistungsgerecht, oder handelt es sich um Selbstbedienung zu Lasten der Aktionäre?
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Lutter/Zöllner: Mannesmann-Zahlungen sind aktienrechtlich unzulässig gewesen
In einem Beitrag für die FAZ v. 10.2.2004 (S. 12) legen Marcus Lutter (Bonn) und Wolfgang Zöllner (Tübingen) dar, dass die Prämienzahlungen aus dem Vermögen der Mannesmann AG an den Vorstandsvorsitzenden Klaus Esser und an den Aufsichtsratsvorsitzenden Joachim Funk nicht mit dem Aktienrecht vereinbar waren.
Joachim Jahn (FAZ) bemerkt, etliche Wissenschaftler wagten es derzeit nicht, zu Lasten des im Düsseldorfer Mannesmann-Prozeß mitangeklagten Deutsche-Bank-Chefs Josef Ackermann Stellung zu nehmen. In einem Fall habe die Bank bereits Fördermittel gestrichen. — Darüber hätte man gern Näheres erfahren!
Auszug aus der Stellungnahme Lutter/Zöllner:
„1. Vorstände sollen die Stellung ihrer Gesellschaft am Markt sichern und den Gewinn mehren. Dafür werden sie bezahlt, und dafür kann ihnen …
WeiterlesenDie GmbH als Exportartikel nach einer Runderneuerung
Aus der FAZ v. 26.11.2003, S. 28 (Recht und Steuern):
Das GmbH-Recht braucht eine Runderneuerung
Wettlauf mit anderen EU-Rechtsformen / Sitzverlegung darf nicht zur Auflösung führen
Gesellschaften aus einem Mitgliedstaat der EU dürfen in keiner Weise behindert werden, wenn sie sich in einem anderen EU-Staat niederlassen. Das ist die klare Botschaft des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die er nach seinen Entscheidungen zu „Centros” und „Überseering” zuletzt in dem Urteil „Inspire Art” vom 30. September formuliert hat (C‑167/01 — F.A.Z. vom 1. Oktober). Damit haben die Richter den Weg für den Export der Gesellschaftsformen innerhalb der Union frei gemacht.
Aufgeregt wird nun in Deutschland diskutiert, ob es hierzulande künftig eine Flut …
WeiterlesenKonkurrenz für AG und GmbH
Die Limited aus England, die Ein-Euro-„GmbH” aus Frankreich: seit den drei EuGH-Urteilen (Centros, Überseering, Inspire Art) alles glasklar zulässig, auch wenn ein Geschäftsbetrieb nur in Deutschland unterhalten wird. Und bei uns errichtet man noch mehr Hürden, etwa für die Aktivierung einer GmbH mit stillgelegtem Geschäftsbetrieb … (BGH v. 7.7.2003 und OLG Düsseldorf v. 27.6.2003).
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