Bei sehr großen Vereinen mit hoher Mitgliederzahl erscheint nur ein Bruchteil bei der Jahresversammlung. Damit hat es eine entschlossene Minderheit leicht, Satzungsänderungen zu blockieren, da die Sperrminorität (25%) der Anwesenden eher erreicht ist. Demokratischer wäre es, wenn alle Mitglieder gefragt würden und ihre Stimme abgeben könnten – nicht nur diejenigen, die genügend Zeit haben, die Anreise bewältigen und die Mühen einer mehrstündigen Versammlungsteilnahme auf sich nehmen. Das BGB-Vereinsrecht hat bislang eine Fernabstimmung ohne Satzungsgrundlage nicht vorgesehen – bislang. Denn im Jahr 2020 ist das anders:
„Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der …
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