Carsten Peter Claussen †

Prof. Dr. Dr. h.c. Cars­ten P. Claus­sen ist am 29.6. im Alter von 83 Jah­ren ver­stor­ben.
Aus dem Vor­wort der Fest­schrift, die ihm zum 70. Geburts­tag über­reicht wurde: 

Cars­ten P. Claus­sen ist eine der Rechts­wis­sen­schaft, der Rechts­pra­xis und der Bank­pra­xis glei­cher­ma­ßen ver­bun­dene Per­sön­lich­keit. … Die in der Fest­schrift ver­sam­mel­ten Bei­träge zum Gesell­schafts­recht, Rech­nungs­le­gungs­recht und Bank­recht spie­geln die drei Gebiete wider, denen Cars­ten P. Claus­sen wis­sen­schaft­li­ches Den­ken und prak­ti­sches Wir­ken vor­nehm­lich gewid­met ist. In allen drei Berei­chen hat er sich nicht nur rei­che prak­ti­sche Erfah­run­gen erwor­ben, son­dern zur Klä­rung grund­le­gen­der theo­re­ti­scher Fra­gen bei­getra­gen und den Gang der Rechts­po­li­tik maß­geb­lich beein­flusst. Dafür schul­det ihm die Rechts­welt Dank. 

Die Juris­te­rei ist CLAUS­SEN gleich­sam in die Wiege gelegt wor­den. Der Vater war Jurist und bis 1934 als Staats­se­kre­tär im Wirt­schafts­mi­nis­te­rium tätig. Die Fami­lie lebte in Ber­lin, in dem die Begeg­nung mit die­ser unheil­vol­len Zeit beson­ders inten­siv war. Die Ungnade der frü­hen Geburt wurde ihm 1943 durch das Dik­tat des Wehr­diens­tes zuteil, zunächst als Luft­waf­fen­hel­fer, zuletzt als Fähn­rich zur See. Diese ver­lo­rene Zeit wie­der ein­zu­lö­sen, bedurfte es über­mä­ßi­ger Anstren­gun­gen. Mit Schnel­lig­keit und Aus­dauer absol­vierte CLAUS­SEN nach dem Krieg seine Aus­bil­dungs­zeit: 1946 legte er das Abitur, 1951 nach 6‑semestrigem Stu­dium der Rechte und der Volks­wirt­schaft in Mainz, Köln und zuletzt Ber­lin das Refe­ren­dar­ex­amen am dor­ti­gen Kam­mer­ge­richt ab, 1955 pro­mo­vierte er an der Uni­ver­si­tät Köln mit einer gesell­schafts- und steu­er­recht­li­chen Dis­ser­ta­tion und unter­zog sich der Zwei­ten juris­ti­schen Staats­prü­fung im Jus­tiz­mi­nis­te­rium Nord­rhein-West­fa­len. Dem folgte die Lehr­zeit bei der Deut­schen Union-Bank GmbH, Frank­furt am Main, einem Unter­neh­men der Wal­len­berg-Gruppe. Die­sem Bank­haus blieb er bis 1968 ver­bun­den, seit 1961 in Ham­burg in einer Toch­ter­ge­sell­schaft, deren Geschäfts­füh­rung er als­bald übernahm. 

Sein Entree in die deut­sche Ban­ken­welt erfolgte als per­sön­lich haf­ten­der Gesell­schaf­ter der Glo­bal-Bank Ger­ling & Co. KG in Ham­burg, eine Tätig­keit, die 1975 endete, weil die Bank infolge des Her­statt-Kon­kur­ses ver­äu­ßert wer­den musste, obwohl sie ein gesun­des Unter­neh­men war und den Ursa­chen des Kon­kur­ses so fern stand wie der Ham­bur­ger Michel dem Köl­ner Dom. 

Der wei­tere Lebens­weg führte nach Han­no­ver zur Nord­deut­schen Lan­des­bank, in der CLAUS­SEN als Vor­stands­mit­glied für das Wert­pa­pier­we­sen und den Außen­han­del tätig war und aus der er, den Gewohn­hei­ten des Hau­ses ent­spre­chend, mit Ablauf des 60. Lebens­jah­res aus­schied. In die­sem Grenz­be­reich zwi­schen Poli­tik und Pri­vat­wirt­schaft war CLAUS­SEN bes­tens dis­po­niert, er kannte aber auch die Gren­zen poli­ti­schen Han­delns und die Unab­wend­bar­keit wirt­schaft­li­cher Anpas­sungs-zwänge, die in dem nicht eben beson­ders rei­chen Nie­der­sach­sen man­che schmerz­li­che Ent­schei­dung verlangten. 

In der drit­ten Peri­ode sei­nes beruf­li­chen Schaf­fens hat CLAUS­SEN sich dem Anwalts­be­ruf zuge­wandt. In die­ser Rolle wid­met er sich vie­len Auf­ga­ben als Bera­ter, als treu­hän­de­ri­scher und für­sorg­li­cher Bei­stand zahl­rei­cher Unter­neh­men in den neuen Bun­des­län­dern — eine Auf­gabe, die er über seine Lei­den­schaft für unter­neh­me­ri­sche Gestal­tung hin­aus auch als his­to­ri­sche Ver­pflich­tung begreift — und als Ver­tre­ter sei­ner Mandanten. 

Den Ein­stieg in die Wis­sen­schaft ermög­lichte ihm HEIN­RICH KRON­STEIN, dem er sich in dank­ba­rer Erin­ne­rung nach wie vor ver­bun­den fühlt. Die Kron­stein-Schule, aus der exzel­lente Juris­ten her­vor­ge­gan­gen sind, ist in sei­nem Voka­bu­lar immer noch gegen­wär­tig. Mit KRON­STEIN hat CLAUS­SEN das bedeut­same, die dama­lige Akti­en­rechts­re­form wesent­lich beein­flus­sende Werk »Publi­zi­tät und Gewinn­ver­tei­lung im neuen Akti­en­recht« (1960) ver­öf­fent­licht. Seine Kern­these ist in dem bekann­ten Slo­gan von den »glä­ser­nen aber ver­schlos­se­nen Taschen« zusam­men­ge­fasst wor­den. Das Werk ist in man­chen Tei­len an der George­town Uni­ver­sity Washing­ton DC ent­stan­den, wo CLAUS­SEN im Jahre 1959 als Assis­tenz­pro­fes­sor tätig war. Seine über­aus erfolg­rei­che Lehr­tä­tig­keit an der Ham­bur­ger Rechts­wis­sen­schaft­li­chen Fakul­tät, 1971 begon­nen und bis heute fort­ge­setzt, führte 1975 zur Ver­lei­hung der Honorarprofessur. 

CARS­TEN PETER CLAUS­SEN, viel­sei­tig inter­es­siert und gebil­det, dazu hoch sport­lich — über seine Bezwin­gung der haute route in den Alpen hat er eine lesens­werte Dar­stel­lung geschrie­ben -, wird, des­sen sind sich die Her­aus­ge­ber sicher, noch viele Jahre aktiv zum Nut­zen des Rechts tätig sein.” 

Noch 13 Jahre lang wirkte CLAUS­SEN als Wis­sen­schaft­ler, Dozent und Anwalt. Die Juris­ti­sche Fakul­tät der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf ver­lieh ihm im Jahr 2005 die Würde eines Ehren­dok­tors. Das hie­sige Insti­tut für Unter­neh­mens­recht-Rech­nungs­le­gungs­recht-Steu­er­recht kann auf eine von CLAUS­SEN dotierte Stif­tung zäh­len. Die Vor­trags­reihe Forum Unter­neh­mens­recht berei­cherte er mit knor­ri­gen Diskussionsbeiträgen. 

Wir wer­den ihm stets ein ehren­des Andenken bewahren.

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