Präventive Restrukturierung – Autobahn zur Sanierung oder Sackgasse?

FORUM INSOLVENZRECHT

Das Insti­tut für Insol­venz- und Sanie­rungs­recht und die Düs­sel­dor­fer Ver­ei­ni­gung für Insol­venz- und Sanie­rungs­recht e.V. laden ein zum 9. Abendsymposium.

Die Ver­an­stal­tung fin­det am Don­ners­tag, 27. April 2017, von 17.30 bis 20.30 Uhr im Vor­trags­saal des Hau­ses der Uni­ver­si­tät, Scha­dow­platz 14, 40212 Düs­sel­dorf statt. Vor den Vor­trä­gen laden wir ab 16.30 Uhr zu einem Get-tog­e­ther im Foyer des Erd­ge­schos­ses ein.

Der Titel der Ver­an­stal­tung lautet:

Prä­ven­tive Restruk­tu­rie­rung – Auto­bahn zur Sanie­rung oder Sackgasse?

– Ein Plan­spiel mit Akteu­ren aus Jus­tiz, Unter­neh­men, Bera­tungs- und Verwaltungspraxis –

Aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den möch­ten wir Inter­es­sen­ten bit­ten, sich zu der Ver­an­stal­tung anzu­mel­den. Selbst­ver­ständ­lich sind inter­es­sierte Kol­le­gen herz­lich will­kom­men; wir bit­ten, diese Ein­la­dung ggf. weiterzureichen.

Prof. Dr. Nicola Preuß
für …

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Gesetzesänderung: Leiharbeitnehmer zählen bei unternehmerischer Mitbestimmung mit

Das Drit­tel­be­tei­li­gungs­ge­setz sieht eine unter­neh­me­ri­sche Mit­be­stim­mung der Arbeit­neh­mer im Auf­sichts­rat vor, wenn die Zahl der im Unter­neh­men beschäf­tig­ten inlän­di­schen Arbeit­neh­mer die Schwelle von 500 Arbeit­neh­mern über­steigt. Das Mit­be­stim­mungs­ge­setz sieht die pari­tä­ti­sche Mit­be­stim­mung für den Fall vor, dass kon­zern­weit die Schwelle von 2.000 inlän­di­schen Arbeit­neh­mern über­schrit­ten wird. Für die nach Mit­be­stim­mungs­ge­setz und ande­ren mit­be­stim­mungs­recht­li­chen Geset­zen mit­zu­zäh­len­den Arbeit­neh­mer wird auf § 5 Abs. 1 und 3 BetrVG ver­wie­sen, vgl. § 3 Abs. 1 Mit­bestG. Es gilt daher der all­ge­meine betriebs­ver­fas­sungs­recht­li­che Arbeitnehmerbegriff.

Im Fall der Arbeit­neh­mer­über­las­sung war bis­lang umstrit­ten, ob auch Leih­ar­beit­neh­mer bei einer Berech­nung von Schwel­len­wer­ten mit­be­stim­mungs­recht­li­cher Gesetze für das Ent­lei­her­un­ter­neh­men mit­zu­zäh­len sind. Wäh­rend das BAG bereits in diver­sen Ent­schei­dun­gen für Berei­che des Kün­di­gungs­schut­zes, des § 111 S. 1 BetrVG und des § …

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Kodex-Änderungen 2017 — Veranstaltung in Düsseldorf

Die Kodex-Kom­mis­sion hat eine Kon­sul­ta­tion zu mög­li­chen Ände­run­gen des Deut­schen Cor­po­rate Gover­nance Kodex (DCGK) ver­an­stal­tet. Im Früh­jahr 2017 sol­len Ergän­zun­gen in den Kodex auf­ge­nom­men wer­den. Die Ver­an­stal­tung stellt diese Vor­schläge zur Diskussion.

Es refe­rie­ren:

  • Marc Tüng­ler, Haupt­ge­schäfts­füh­rer der Deut­schen Schutz­ver­ei­ni­gung für Wert­pa­pier­be­sitz e.V. und Mit­glied der Regie­rungs­kom­mis­sion DCGK
  • Rechts­an­walt Dr. Ste­fan Mut­ter, MUT­TER & KRU­CHEN, Part­ner­schaft von Rechts­an­wäl­ten mbB, Düsseldorf

Die Ver­an­stal­tung fin­det statt am 1.2.2017 um 18.15 Uhr in der Juris­ti­schen Fakul­tät der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf (Juri­di­cum, Gebäude 24.91, Raum 01.65).

Aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den bit­ten wir Sie um Ihre undefinedAnmel­dung. Selbst­ver­ständ­lich sind Inter­es­sierte herz­lich will­kom­men; gerne mögen Sie diese Ein­la­dung weiterreichen.

Prof. Dr. Ulrich

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ZHR-Symposion 2017

Im tief­ver­schnei­ten Tau­nus fand am Frei­tag und Sams­tag das ZHR – Sym­po­sion 2017 statt. Der erste Tag war der Wis­sens­zu­rech­nung und Wis­sens­or­ga­ni­sa­tion im Unter­neh­mens­recht gewid­met. Die all­ge­mei­nen Grund­la­gen wur­den mit Refe­ra­ten zur Wis­sens­zu­rech­nung im all­ge­mei­nen Zivil­recht (Gri­go­leit) und zu rechts­ver­glei­chen­den und rechts­öko­no­mi­schen Aspek­ten (Wagner) gelegt. Wei­tere Bei­träge gal­ten der Wis­sens­zu­rech­nung im Kapi­tal­ge­sell­schafts- und Kapi­tal­markt­recht (Spind­ler; Ihrig).

Mit einem ande­ren Rechts­feld befasste sich das Sym­po­sion am Fol­ge­tag: Gläu­bi­ger­gleich­be­hand­lung in der Krise der Gesell­schaft. Dazu refe­rier­ten Bit­ter über die Insol­venz­vor­sorge durch Rang­rück­tritt und Patro­nats­ver­ein­ba­rung, Gehr­lein über das Insol­venz­an­fech­tungs­recht als Aus­le­gungs­hilfe bei den Tat­be­stän­den der Haf­tung für ver­bo­tene Zah­lun­gen und Thole über die Gren­zen vor­insol­venz­li­cher Lösungsklauseln.

Die Ver­an­stal­tung fin­det im Zwei-Jah­res-Tur­nus statt und ist als Ein­la­dungs­sym­po­sion kon­zi­piert, …

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Brennpunkt AG: Jahrestagung in Berlin

In der nächs­ten Woche zwei Tage in der Haupt­stadt: aktu­el­les Gesell­schafts­recht in Deutsch­land und Europa. Ulrich Sei­bert (BMJV) infor­miert über den Stand der Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie 2.0 (da ist wie­der Bewe­gung drin) sowie über die Umset­zung der Geld­wä­sche-Richt­li­nie und das Trans­pa­renz-Regis­ter. Lutz Strohn (BGH) stellt die Recht­spre­chung zum Akti­en­recht vor. Ste­fan Mut­ter macht sich auf die Suche nach der Anfech­tungs­klage. Interne Ermitt­lun­gen“ in Unter­neh­men gibt es der­zeit nicht wenige – dazu aus Bera­ter- sowie Straf­ver­fol­ger­sicht (Vivien Veit, Darya Alik­hani-Hooma) und aus der Per­spek­tive des Jour­na­lis­ten (Joa­chim Jahn).
Das ist noch nicht ein­mal der erste Tag, in hoher Schlag­zahl geht es weiter … .…

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Hätten Sie es gewusst? — Schwerpunktklausur 2016 Gesellschaftsrecht

Fol­gende Klau­sur­auf­gabe wurde im Schwer­punkt­be­reich 2a (Unter­neh­mens­recht) an der hie­si­gen Juris­ti­schen Fakul­tät im Herbst 2016 gestellt (Zeit: 2,5 Std.):

1. Der akti­vis­ti­sche“ Aktio­när A will auf die nicht bör­sen­no­tierte Düs­sel­dor­fer S‑Aktiengesellschaft Ein­fluss neh­men, weil das Manage­ment sei­ner Mei­nung nach nicht inves­to­ren­freund­lich“ agiere. Dazu ver­bün­det er sich mit dem Akti­en­fonds F, der mit ihm ver­ein­bart, auf der Haupt­ver­samm­lung (HV) nach sei­ner Direk­tive zu stim­men. Seit Jah­ren haben A 50 000 Stück­ak­tien und F 150 000 Stück­ak­tien. Das Grund­ka­pi­tal der S‑AG beträgt 4 Mil­lio­nen € und ist in ebenso viele Stück­ak­tien ein­ge­teilt. Kön­nen A und F — not­falls gegen den Wil­len des Vor­stands — die Ein­be­ru­fung einer Haupt­ver­samm­lung errei­chen, auf der sie einen …

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2. FiMaNoG (Referentenentwurf)

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium hat den Refe­ren­ten­ent­wurf eines 2. Finanz­markt­no­vel­lie­rungs­ge­set­zes ver­öf­fent­licht. Das Wert­pa­pier­han­dels­ge­setz wird erheb­lich geän­dert und neu durch­ge­zählt. Der Gesetz­ent­wurf setzt in das natio­nale Recht um die Finanz­markt­richt­li­nie (MiFID II) und ver­an­kert die dazu gehö­rige Ver­ord­nung (MiFIR), die EU-Ver­ord­nung über Wert­pa­pier­fi­nan­zie­rungs­ge­schäfte (EU Nr. 2015/2365) und die Bench­mark-Ver­ord­nung (EU Nr. 2016/1011). Dazu sind Anpas­sun­gen im Wert­pa­pier­han­dels­ge­setz (WpHG), Kre­dit­we­sen­ge­setz (KWG) und Bör­sen­ge­setz (BörsG) erfor­der­lich. Hinzu kom­men Ände­run­gen u.a. im Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­setz (VAG) und im Kapi­tal­an­la­ge­ge­setz­buch (KAGB) sowie zahl­rei­che Folgeänderungen.…

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