Ein großes Werk zum Europäischen Gesellschaftsrecht …

… hat Ste­fan Grund­mann soeben in der 2. (wirk­lich völ­lig neu bear­bei­te­ten) Auf­lage 2011 vor­ge­legt. Zuwei­len hat man den Ein­druck, das euro­päi­sche Gesell­schafts­recht ent­wi­ckele sich eher zufäl­lig und sprung­haft. Diese vor­der­grün­dige Sicht­weise teilt Grund­mann nicht, son­dern er ent­fal­tet in fas­zi­nie­ren­der Weise das äußere und innere Sys­tem, das er in den Richt­li­nien und Ver­ord­nun­gen erkennt, seit den spä­ten sech­zi­ger Jah­ren bis heute erlas­sen wur­den. Unter inten­si­ver Her­an­zie­hung inter­na­tio­na­ler Quel­len wer­den die Rechts­akte der EWG/EG/EU seit der 1. Richt­li­nie (1968) ein­ge­hend erläu­tert, geglie­dert und in ihrer Wir­kungs­weise ana­ly­siert. Die Libe­ra­li­sie­rung (Mobi­li­tät des Geschäfts, Kapi­tals und der Gesell­schaft ins­ge­samt) sowie die Darstellung/​Bewer­tung des Unter­neh­mens­zu­stan­des (ins­be­son­dere bei Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten) nennt der Autor als all­ge­meine Prin­zi­pien des euro­päi­schen …

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Optionale Hauptversammlung ?!

Der­zeit ist Hoch­sai­son für Haupt­ver­samm­lun­gen. Fast jeden Tag füllt sich zu die­sem Zweck ein Saal. Die dort Anwe­sen­den reprä­sen­tie­ren frei­lich nicht das Aktio­na­riat. Die Gene­ral­de­batte geht von A‑Z und hat oft wenig mit der Erle­di­gung der Tages­ord­nung zu tun. Abstim­mun­gen grün­den prak­tisch nie auf dem Ver­lauf der Ver­samm­lung und sind sel­ten span­nend. Wozu diese — bei gro­ßen Gesell­schaf­ten sie­ben­stel­lige Kos­ten ver­ur­sa­chende — Ver­an­stal­tun­gen? Sind sie alter­na­tiv­los” oder könnte man dar­auf auch ver­zich­ten? Letz­te­res ist (de lege ferenda) der Fall, wenn man die Funk­tio­nen der HV betrach­tet. Es geht um die Ent­schei­dung wich­ti­ger kor­po­ra­ti­ver Ange­le­gen­hei­ten, etwa einer Kapi­tal­maß­nahme. Dar­über kann per Brief­wahl abge­stimmt wer­den 118 II AktG); prak­tisch ist das eine Ein­gabe auf der Inter­net­seite der Gesell­schaft. …

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Berliner Kreis diskutiert Kodex-Kritik

Der Ber­li­ner Kreis” (eine Gruppe von Pro­fes­so­ren, Rechts­an­wäl­ten, Unter­neh­mens­ju­ris­ten) hat vor­ges­tern über den Deut­schen Cor­po­rate Gover­nance Kodex dis­ku­tiert. Dabei stan­den Funk­tion, Ver­fah­ren und Wir­kun­gen im Mit­tel­punkt. Mit Blick auf die Funk­tion wurde etwa erör­tert, ob die Ver­mitt­lung des Akti­en­rechts durch eine Para­phra­sie­rung eini­ger Geset­zes­be­stim­mun­gen gelingt oder ob man bes­ser auf die­sen Ver­such ver­zich­tet. Behan­delt wurde auch der Befund, dass der Kodex nicht nur — sei­ner ursprüng­li­chen Inten­tion nach — aner­kannte Stan­dards guter Unter­neh­mens­füh­rung auf­nimmt, son­dern über die­ses Ziel hin­aus­ge­hend sich als Motor der Ent­wick­lung (s. diver­sity”) zu betä­ti­gen sucht. Mit Blick auf das Ver­fah­ren wurde als pro­ble­ma­tisch gese­hen, dass die Kodex-Kom­mis­sion die beab­sich­tig­ten Ände­run­gen nicht vor­her zur Kon­sul­ta­tion stellt. Auch die (bis­lang) jähr­li­chen Ände­run­gen sind kri­ti­scher …

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Festschrift für Hans-Jürgen Hellwig zum 70. Geburtstag

Mit die­sem Werk ehren nam­hafte Autoren aus Wis­sen­schaft und Pra­xis Pro­fes­sor Dr. Hans-Jür­gen Hell­wig aus Anlass sei­nes 70. Geburts­ta­ges. Die Bei­träge von fast 40 Kol­le­gen und Weg­ge­fähr­ten sind in die­ser Fest­schrift ver­sam­melt, die mit ihrem breit­an­ge­leg­ten The­men­spek­trum die viel­fäl­ti­gen Inter­es­sen des Jubi­lars wider­spie­gelt. Der außer­or­dent­li­chen Band­breite sei­nes Wir­kens Rech­nung tra­gend, fin­den sich Bei­träge zum Berufs­recht, zum Gesell­schafts­recht und zum Zivil­recht.” (aus der Ver­lags­an­kün­di­gung – man muss ja auf­pas­sen, wenn wört­lich zitiert wird). Hier das Inhalts­ver­zeich­nis.…

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Rechtsboard“ – ein neues Blog zum Wirtschaftsrecht

Seit etwa drei Mona­ten betreibt das Han­dels­blatt” in Koope­ra­tion mit Der Betrieb” ein Blog, an dem 7 Pro­fes­so­ren (u.a. der Ver­fas­ser) und Gast­au­toren (bis­lang aus der Anwalt­schaft) mit­ar­bei­ten. Neu­es­ter Bei­trag: Heri­bert Hirte über Rich­ter und Pra­xis”: ” … Ein­sei­tige Beein­flus­sung eines Rich­ters wird des­halb kaum dadurch erfol­gen kön­nen, dass er eine Tagung besucht und sich dort mit Prak­ti­kern aus­tauscht. Ten­den­zen in der Jus­tiz­ver­wal­tung, den Dia­log von Rich­tern mit der Pra­xis zu erschwe­ren, ver­bes­sern daher weder die Unab­hän­gig­keit noch die Qua­li­tät der Jus­tiz. Viel wich­ti­ger ist dem­ge­gen­über Trans­pa­renz: Solange die Par­teien – und die Öffent­lich­keit – wis­sen, auf wel­chen Tagun­gen und mit wem ein Rich­ter spricht, in wel­chen Ver­ei­ni­gun­gen er Mit­glied ist, was …

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Festschrift für Uwe H. Schneider

Ca. 90 Bei­träge zum Unter­neh­mens­recht – alles Pflicht­lek­türe. Am ver­gan­ge­nen Sams­tag wurde an Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe H. Schnei­der eine Fest­schrift zum 70. Geburts­tag über­reicht; das Werk erscheint im Ver­lag Dr. Otto Schmidt und wird her­aus­ge­ge­ben von Bur­gard, Had­ding, Mül­bert, Nietsch und Wel­ter. — Hier eine Wür­di­gung von Per­son und Werk durch Bur­gard (DB 2011, Heft 4, Editorial).…

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