… hat Stefan Grundmann soeben in der 2. (wirklich völlig neu bearbeiteten) Auflage 2011 vorgelegt. Zuweilen hat man den Eindruck, das europäische Gesellschaftsrecht entwickele sich eher zufällig und sprunghaft. Diese vordergründige Sichtweise teilt Grundmann nicht, sondern er entfaltet in faszinierender Weise das äußere und innere System, das er in den Richtlinien und Verordnungen erkennt, seit den späten sechziger Jahren bis heute erlassen wurden. Unter intensiver Heranziehung internationaler Quellen werden die Rechtsakte der EWG/EG/EU seit der 1. Richtlinie (1968) eingehend erläutert, gegliedert und in ihrer Wirkungsweise analysiert. Die Liberalisierung (Mobilität des Geschäfts, Kapitals und der Gesellschaft insgesamt) sowie die Darstellung/Bewertung des Unternehmenszustandes (insbesondere bei Kapitalgesellschaften) nennt der Autor als allgemeine Prinzipien des europäischen …
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Optionale Hauptversammlung ?!
Derzeit ist Hochsaison für Hauptversammlungen. Fast jeden Tag füllt sich zu diesem Zweck ein Saal. Die dort Anwesenden repräsentieren freilich nicht das Aktionariat. Die Generaldebatte geht von A‑Z und hat oft wenig mit der Erledigung der Tagesordnung zu tun. Abstimmungen gründen praktisch nie auf dem Verlauf der Versammlung und sind selten spannend. Wozu diese — bei großen Gesellschaften siebenstellige Kosten verursachende — Veranstaltungen? Sind sie „alternativlos” oder könnte man darauf auch verzichten? Letzteres ist (de lege ferenda) der Fall, wenn man die Funktionen der HV betrachtet. Es geht um die Entscheidung wichtiger korporativer Angelegenheiten, etwa einer Kapitalmaßnahme. Darüber kann per Briefwahl abgestimmt werden (§ 118 II AktG); praktisch ist das eine Eingabe auf der Internetseite der Gesellschaft. …
WeiterlesenGedächtnisschrift für Manfred Wolf
Die soeben erschienene Gedächtnisschrift für Manfred Wolf enthält auch Beiträge mit unternehmensrechtlichem Bezug (Inhaltsverzeichnis):…
WeiterlesenBerliner Kreis diskutiert Kodex-Kritik
Der „Berliner Kreis” (eine Gruppe von Professoren, Rechtsanwälten, Unternehmensjuristen) hat vorgestern über den Deutschen Corporate Governance Kodex diskutiert. Dabei standen Funktion, Verfahren und Wirkungen im Mittelpunkt. Mit Blick auf die Funktion wurde etwa erörtert, ob die Vermittlung des Aktienrechts durch eine Paraphrasierung einiger Gesetzesbestimmungen gelingt oder ob man besser auf diesen Versuch verzichtet. Behandelt wurde auch der Befund, dass der Kodex nicht nur — seiner ursprünglichen Intention nach — anerkannte Standards guter Unternehmensführung aufnimmt, sondern über dieses Ziel hinausgehend sich als Motor der Entwicklung (s. „diversity”) zu betätigen sucht. Mit Blick auf das Verfahren wurde als problematisch gesehen, dass die Kodex-Kommission die beabsichtigten Änderungen nicht vorher zur Konsultation stellt. Auch die (bislang) jährlichen Änderungen sind kritischer …
WeiterlesenFestschrift für Hans-Jürgen Hellwig zum 70. Geburtstag
„Mit diesem Werk ehren namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis Professor Dr. Hans-Jürgen Hellwig aus Anlass seines 70. Geburtstages. Die Beiträge von fast 40 Kollegen und Weggefährten sind in dieser Festschrift versammelt, die mit ihrem breitangelegten Themenspektrum die vielfältigen Interessen des Jubilars widerspiegelt. Der außerordentlichen Bandbreite seines Wirkens Rechnung tragend, finden sich Beiträge zum Berufsrecht, zum Gesellschaftsrecht und zum Zivilrecht.” (aus der Verlagsankündigung – man muss ja aufpassen, wenn wörtlich zitiert wird). Hier das Inhaltsverzeichnis.…
Weiterlesen„Rechtsboard“ – ein neues Blog zum Wirtschaftsrecht
Seit etwa drei Monaten betreibt das „Handelsblatt” in Kooperation mit „Der Betrieb” ein Blog, an dem 7 Professoren (u.a. der Verfasser) und Gastautoren (bislang aus der Anwaltschaft) mitarbeiten. Neuester Beitrag: Heribert Hirte über „Richter und Praxis”: ” … Einseitige Beeinflussung eines Richters wird deshalb kaum dadurch erfolgen können, dass er eine Tagung besucht und sich dort mit Praktikern austauscht. Tendenzen in der Justizverwaltung, den Dialog von Richtern mit der Praxis zu erschweren, verbessern daher weder die Unabhängigkeit noch die Qualität der Justiz. Viel wichtiger ist demgegenüber Transparenz: Solange die Parteien – und die Öffentlichkeit – wissen, auf welchen Tagungen und mit wem ein Richter spricht, in welchen Vereinigungen er Mitglied ist, was …
WeiterlesenFestschrift für Uwe H. Schneider
Ca. 90 Beiträge zum Unternehmensrecht – alles Pflichtlektüre. Am vergangenen Samstag wurde an Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe H. Schneider eine Festschrift zum 70. Geburtstag überreicht; das Werk erscheint im Verlag Dr. Otto Schmidt und wird herausgegeben von Burgard, Hadding, Mülbert, Nietsch und Welter. — Hier eine Würdigung von Person und Werk durch Burgard (DB 2011, Heft 4, Editorial).…
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