Bald 16 GmbHG-Kommentare! (update)

Die 110 (85+327) Para­gra­fen des Geset­zes betref­fend die Gesell­schaf­ten mit beschränk­ter Haf­tung sind offen­bar das Lieb­lings­ob­jekt der Kom­men­ta­to­ren bzw. der Ver­lage. Zu kei­nem ande­ren Gesetz gibt es eine sol­che Viel­zahl von Kom­men­ta­ren, die­ser beson­ders in Deutsch­land ver­brei­te­ten Gat­tung juris­ti­schen Schrift­tums”. Wollte man alle zitie­ren, wäre schon dadurch die Fuß­note arg auf­ge­bläht. Mit Anspruch auf Voll­zäh­lig­keit (update nach Leser­hin­wei­sen) ist zu nennen:

  • Baumbach/​Hueck, 19. Aufl, 2010 (Beck)
  • Bartl/​Fichtelmann, 6. Aufl. 2009 (C.-F.Müller)
  • Bork/​Schäfer, 2010 (RWS) <ange­kün­digt für 4/2010>
  • Ensthaler/​Füller/​Schmidt, 2. Aufl. 2009 (Luch­ter­hand)
  • Goette/​Fleischer, 2009 ff (Beck)
  • Heyb­rock, 2008 (ZAP), auch Online-Kom­men­tar LexisNexis
  • Lutter/​Hommelhoff, 17. Aufl. 2009 (O.Schmidt)
  • Mich­alski, 2. Aufl.
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Bundesjustizministerin zu unternehmensrechtlichen Vorhaben

Die Jus­tiz­mi­nis­te­rin wird in der heu­ti­gen FAZ von J. Jahn wie folgt zitiert: Die bis­her kaum genutzte Mög­lich­keit zur Eigen­ver­wal­tung solle erleich­tert wer­den. Auch eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung mit den Gläu­bi­gern soll geför­dert wer­den, etwa durch einen Voll­stre­ckungs­schutz. Mehr Ein­fluss dürf­ten die Gläu­bi­ger auf die Aus­wahl des Insol­venz­ver­wal­ters bekom­men, damit sie wis­sen, mit wem sie sich auf die Reise bege­ben”. Verhin­dert wer­den soll, dass meh­rere Insol­venz­ver­wal­ter im sel­ben Kon­zern unko­or­di­niert ans Werk gehen. Das Blo­cka­de­po­ten­tial” ein­zel­ner For­de­rungs­in­ha­ber, etwa bei der Umwand­lung von Fremd- in Eigen­ka­pi­tal soll besei­tigt werden.

Zu wei­te­ren Vor­ha­ben heißt es in der FAZ: Eine schär­fere Mana­ger­haf­tung … soll sich nach dem Wil­len der Minis­te­rin hin­ge­gen auf eine Ver­län­ge­rung der zivil­recht­li­chen

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ZGR-Symposion 2010

Das ZGR-Sym­po­sion 2010 mit ca. 90 Teil­neh­mern aus Wis­sen­schaft, BGH, Anwalt­schaft und Unter­neh­men befasste sich mit den The­men Auf­sichts­recht­li­che Ein­flüsse auf das Gesell­schafts­recht” sowie Reform der Unter­neh­mens­re­struk­tu­rie­rung”. Das Ver­hält­nis Gesell­schafts­recht-Insol­venz­recht stand im Mit­tel­punkt des ers­ten (lan­gen!) Tages. Dabei ging es ins­be­son­dere um die Rechts­stel­lung der Anteils­in­ha­ber in der Insol­venz. Prof. Dr. Verse (Osna­brück) plä­dierte de lege ferenda für deren Ein­be­zie­hung in das Insol­venz­plan­ver­fah­ren (dazu schon Noack, FS Zöll­ner, 1999, S. 411), Dr. Schus­ter (Fresh­fields) ent­wi­ckelte Vor­stel­lun­gen für ein sanie­rungs­freund­li­ches Gesell­schafts­recht. Prof. Dr. Bit­ter wollte die Anteile schon nach gel­ten­dem Recht zur Ver­wer­tung durch den Insol­venz­ver­wal­ter frei­ge­ben (Auf­op­fe­rungs­ge­danke, Siche­rungs­treu­hand). Prof. Dr. Hirte trat für einen grund­le­gen­den Per­spek­ti­ven­wech­sel des regu­la­to­ri­schen Ansat­zes ein: In …

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KSzW – was ist denn das?

Das — nun ja — ein­gän­gige Kür­zel steht für Köl­ner Schrift zum Wirt­schafts­recht”, eine vier­tel­jähr­lich im Otto Schmidt-Ver­lag erschei­nende neue Fach­zeit­schrift. Das Beson­dere daran: Die Publi­ka­tion wurde von wis­sen­schaft­li­chen Mit­ar­bei­tern der Uni­ver­si­tät zu Köln initi­iert, die ein Law Jour­nal nach angel­säch­si­schem Vor­bild ins Leben rufen wol­len. Enga­gier­ten Stu­den­ten (soll es) eine Platt­form bie­ten, über regu­läre Stu­di­en­in­halte hin­aus­zu­bli­cken, früh wis­sen­schaft­lich zu arbei­ten, die Land­schaft wis­sen­schaft­li­cher Publi­ka­tio­nen ken­nen­zu­ler­nen und juris­ti­sches Den­ken mit kauf­män­ni­schem und orga­ni­sa­to­ri­schem Han­deln zu ver­bin­den.” Die Erst­aus­gabe zum Schwer­punkt Euro­päi­sches Gesell­schafts­recht‘ ist soeben erschienen.…

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Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Aufl.

1965 gab es ein neues Akti­en­ge­setz; ab 1970 erschien dazu unter der Her­aus­ge­ber­schaft Wolf­gang Zöll­ners der Köl­ner Kom­men­tar (KK) im Carl Hey­manns Ver­lag (benannt nach dem Ver­lags­ort und dem sei­ner­zei­ti­gen Uni­ver­si­täts­ort des Her­aus­ge­bers). Er hat die­sen Kom­men­tar auf­ge­baut, ein über­wie­gend jun­ges Autoren­team um sich geschart und sich mit Stil und Anspruch von den damals bestehen­den Wer­ken deut­lich abge­setzt. Die 1. Auf­lage war ein gro­ßer Erfolg. Jedoch ist die 1987 begon­nene zweite Auf­lage unvoll­endet geblie­ben und wird zur­zeit durch die 3. Auf­lage, die Zöll­ner zusam­men mit mir her­aus­gibt, über­holt. Das Ste­cken­blei­ben der 2. Auf­lage hat auch mit der Akti­en­rechts­re­form in Per­ma­nenz” (Zöll­ner AG 1994, 336) zu tun, die mit einem …

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Hin und her: Limited / GmbH

Beck-Ver­lags­wer­bung 1: Nach wie vor im Trend: Die eng­li­sche Limi­ted. Die Pri­vate Com­pany Limi­ted by Shares nach eng­li­schem Recht bleibt für deut­sche Unter­neh­mer auch nach der Umge­stal­tung der GmbH eine attrak­tive Alter­na­tive. Dazu trägt ins­be­son­dere die Reform der Limi­ted bei.” Das Buch dazu.

Beck-Ver­lags­wer­bung 2: Nach der Reform des deut­schen GmbH-Rechts durch das MoMiG und erhöh­ter Attrak­ti­vi­tät deut­schen Rechts fal­len die zunächst in Kauf genom­me­nen Risi­ken der Limi­ted (u.U. Durch­griffs­haf­tung der Gesell­schaf­ter) stär­ker ins Gewicht, Vor­teile bestehen kaum mehr. Eine Methode, um aus der Rechts­form der Limi­ted den Rück­weg nach Deutsch­land” anzu­tre­ten, ist die Ver­schmel­zung der Limi­ted auf eine deut­sche GmbH.” Das Buch dazu.

S. auch Von der

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Letzte Ausgabe von Status:Recht

Heute erscheint (online) die letzte Edi­tion von Status:Recht (S:R). Das Jour­nal wird ein­ge­stellt. Es begann vor 3 Jah­ren als Bei­lage zu Der Betrieb”. In knap­pen Bei­trä­gen wurde über aktu­elle unternehmens(steuer)rechtliche, ins­be­son­dere auch recht­po­li­ti­sche, Ent­wick­lun­gen in Deutsch­land und Europa berich­tet. Ein gro­ßer Kreis von Autoren aus (teil­weise anfäng­lich skep­ti­scher) Wis­sen­schaft und Pra­xis (Unter­neh­men, Ver­bände, Minis­te­rien, Kanz­leien) konnte in die­ser Zeit gewon­nen wer­den. S:R sah sich zwi­schen der her­kömm­li­chen Fach­zeit­schrift und dem geho­be­nen Jour­na­lis­mus einer guten Tages-/Wo­chen­zei­tung. Ein Rechts­ma­ga­zin die­ses Zuschnitts hat sich zunächst ein­mal in der Pra­xis nicht durch­set­zen können.…

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