Juristische Online-Dienste: Die großen Vier im Vergleich

Zum zwei­ten Mal nach 2004 haben Prof. Dr. Ulrich Noack und wiss. Mit. Sascha Kre­mer vom Zen­trum für Infor­ma­ti­ons­recht kos­ten­pflich­tige Profi-Online-Dienste für Juris­ten über meh­rere Monate einem umfang­rei­chen Test unterzogen.

Beck-online, Juris, Legios und Lexis­Nexis muss­ten ihre Pra­xis­taug­lich­keit und Nut­zer­freund­lich­keit in den Kate­go­rien Inhalte, Funk­tio­na­li­tät und Bedie­nung unter Beweis stellen.

Eine Zusam­men­fas­sung der Stu­die 2006 und ihrer wesent­li­chen Ergeb­nisse gibt es hier.

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Heymanns zu Wolters Kluwer: Konzentration auf dem juristischen Verlagsmarkt

Die Wol­ters Klu­wer Deutsch­land GmbH (Wies­ba­den) wird den Carl Hey­manns Ver­lag KG (Köln) über­neh­men” wird am 21.3. 2006 von Klu­wer gemel­det. Alle Gesell­schaf­ter haben sich für einen Ver­kauf an Wol­ters Klu­wer ent­schie­den, erklärt der Geschäfts­füh­rer von Hey­manns, Andreas Gallus. 

Wol­ters Klu­wer Deutsch­land nimmt damit zukünf­tig unter den juris­ti­schen Ver­la­gen den 2. Platz ein (nach dem Ver­lag C.H. Beck OHG). Zu Wol­ters Klu­wer Deutsch­land gehö­ren schon die juris­ti­schen Ver­lage Luch­ter­hand und Wer­ner sowie der Online­dienst Jur­ion. Die Wol­ters Klu­wer Deutsch­land GmbH ist eine Toch­ter­ge­sell­schaft der Wol­ters Klu­wer Inter­na­tio­nal Hol­ding BV.

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Vor 30 Jahren: MitbestG verabschiedet — und heute der homo SAPiens

Vor 30 Jah­ren wurde das Mit­be­stim­mungs­ge­setz im Deut­schen Bun­des­tag ver­ab­schie­det: 389 Abge­ord­nete stimm­ten am 18. März 1976 für das Gesetz, 22 dage­gen. Es gilt zur­zeit für 746 Unter­neh­men mit mehr als 2000 Beschäftigten. 

Heute wird über Sinn und Zweck der pari­tä­ti­schen Betei­li­gung in Auf­sichts­rä­ten wie­der gestrit­ten. Die Bun­des­re­gie­rung lässt (wie schon in den Sieb­zi­gern …) Bie­den­kopf die Sache prü­fen (s. Koali­ti­ons­ver­trag Rn. 1508). — Von der 2003 gestar­te­ten kri­ti­schen Initia­tive Moder­ni­sie­rung der Mit­be­stim­mung ist zur­zeit nichts mehr zu hören. — Die Zeit­schrift der Hans Böck­ler Stif­tung resü­miert den Akt aus Sicht des DGB, des­sen Vor­sit­zen­der Som­mer mit die­sem Zitat über die SAP-Mit­ar­bei­ter nach­denk­lich macht: Vor kur­zem habe ich in einer Bar in Hei­del­berg Beschäf­tigte des Unter­neh­mens beob­ach­tet. …

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Arbeitspapiere zum Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Inter­na­tio­nal ist es üblich, dass Wis­sen­schaft­ler ihre Arbeits­er­geb­nisse nicht nur in Fach­zeit­schrif­ten publi­zie­ren, son­dern vor einer sol­chen Ver­öf­fent­li­chung oder par­al­lel zu ihr als Arbeits­pa­pier online zur Ver­fü­gung stel­len. Damit ist es Fach­kol­le­gen und inter­es­sier­ten Krei­sen mög­lich, früh­zei­tig und idR kos­ten­frei von neuen Entwicklungen/​Erkenntnissen zu erfah­ren. Der online Publi­zie­rende kann das Fach­pu­bli­kum für sein Gebiet genau adres­sie­ren, die poten­ti­elle Leser­schaft kann umge­kehrt inter­es­sante Papiere gezielt anfor­dern. Kom­men Reak­tio­nen auf das Arbeits­pa­pier, so lässt sich das Pro­dukt” im vir­tu­el­len Dia­log verbessern. 

Auch in Deutsch­land gibt es juris­ti­sche Lehr­stühle, die sich die­ser Methode für den rechts­wis­sen­schaft­li­chen Dis­kurs bedie­nen. Schon seit 14 Jah­ren publi­zie­ren Prof. Dr. Baums und seine Mit­ar­bei­ter in die­ser Weise. Im ver­gan­ge­nen Jahr hat das hie­sige Insti­tut für Unter­neh­mens­recht eine Arbeits­pa­pier­se­rie begon­nen, die in das vor allem …

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Studie von BDI und PwC zur Corporate Governance

Der BDI hat zusam­men mit PwC eine Über­sicht zur Cor­po­rate Gover­nance in Deutsch­land, in der EU und in den USA vor­ge­legt. Die Stu­die beschreibt nach mei­nem Ein­druck sehr kun­dig und gut ver­ständ­lich die wesent­li­chen Ent­wick­lun­gen der ver­gan­ge­nen drei Jahre im Recht der Unter­neh­mens­ver­fas­sung/-füh­rung (soweit es bör­sen­no­tierte Akti­en­ge­sell­schaf­ten betrifft). Nach dem Vor­wort rich­tet sie sich an vor allem an deut­sche Vor­stände und Auf­sichts­räte, die sich mit den jüngs­ten Rechts­ent­wick­lun­gen in der deut­schen Unter­neh­mens­ver­fas­sung befas­sen müs­sen.” Das ist etwas zu eng for­mu­liert, da gerade die inter­na­tio­nale Seite sehr aus­führ­lich dar­ge­stellt wird. Und lesens­wert ist der Text auch für Leute, die nicht im Vor­stand oder Auf­sichts­rat sitzen … 

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Vorschau: am 1.2.2006 Vorträge zur Bilanzkontrolle/​Enforcement

Mit der Grün­dung des Insti­tuts für Unter­neh­mens­recht sind die wis­sen­schaft­li­chen Akti­vi­tä­ten in Rich­tung des Rechts der Rech­nungs­le­gung aus­ge­wei­tet wor­den. Die gut besuchte Ver­an­stal­tung zum Bilanz­recht hat uns ermun­tert, auf die­sem Wege fort­zu­fah­ren. Am 1.2.2006 wird es die nächste Vor­trags­runde des Forums Unter­neh­mens­recht geben zum Thema Bilanz­kon­trolle”. Es wer­den refe­rie­ren und dis­ku­tie­ren Herr WP/​StB Prof. Dr. Klaus-Peter Nau­mann, Spre­cher des Vor­stands des Insti­tuts der Wirt­schafts­prü­fer (Düs­sel­dorf) und WP/​StB/​RA Dr. Welf Mül­ler (Frank­furt.) — Wer noch nicht regel­mä­ßig die Ein­la­dun­gen zu den Ver­an­stal­tun­gen des Forums Unter­neh­mens­recht erhält, möge mir dies bitte per E‑Mail mitteilen. 

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Verschmelzung Deutsche Telekom / T‑Online AG — ein Lehrstück

Der Kampf für die T‑On­line-Ein­glie­de­rung wird hart” mel­det SPONDie Klein­ak­tio­näre füh­len sich bei der Ver­schmel­zung benach­tei­ligt und blo­ckie­ren das Ver­fah­ren mit Ein­sprü­chen. T‑Online hatte einen Frei­ga­be­an­trag gestellt, um die Inte­gra­tion in die Deut­sche Tele­kom trotz der anhän­gi­gen Anfech­tungs­kla­gen gegen den Haupt­ver­samm­lungs­be­schluss wirk­sam wer­den zu lassen.” 

Die T‑On­line-AG soll auf die Deut­sche Tele­kom AG ver­schmol­zen wer­den (§§ 4 ff UmwG). Die Ver­schmel­zung wird erst mit Ein­tra­gung in das Han­dels­re­gis­ter wirk­sam (§§ 19, 20 UmwG). Bei der Anmel­dung zur Ein­tra­gung hat der Vor­stand zu erklä­ren, dass eine Klage gegen den Ver­schmel­zungs­be­schluss nicht erho­ben wurde (§ 16 Abs. 2 UmwG). Doch das kann er nicht, denm der zustim­mende Beschluss der Haupt­ver­samm­lung der T‑On­line-AG (§ 13 UmwG) ist mit Anfech­tungs­kla­gen

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