69. Deutscher Juristentag in München

Ver­gan­gene Woche stand Karls­ruhe” im Mit­tel­punkt. Sol­che Auf­merk­sam­keit wird Mün­chen” nicht erhal­ten. Dort wird bera­ten, nicht (ver­bind­lich) ent­schie­den. Aber es sind doch wich­tige Wei­chen, die auf dem rechts­po­li­ti­schen Ple­num gestellt wer­den. Die Rede ist vom 69. Deut­schen Juris­ten­tag, der mor­gen in der baye­ri­schen Haupt­stadt beginnt. Die unter­neh­mens­recht­lich Inter­es­sier­ten kön­nen zwi­schen zwei The­men wählen. 

Die zivil­recht­li­che Abtei­lung fragt: Brau­chen Kon­su­men­ten und Unter­neh­men eine neue Archi­tek­tur des Ver­brau­cher­rechts?” Der Gegen­stand der wirt­schafts­recht­li­chen Abtei­lung lau­tet: Mög­lich­kei­ten und Gren­zen für staat­li­che und halb­staat­li­che Ein­griffe in die Unter­neh­mens­füh­rung”. Im Zen­trum steht der Deut­sche Cor­po­rate Gover­nance Kodex. Nach zehn Jah­ren ist es Zeit für eine gründ­li­che Eva­lua­tion und Wei­ter­ent­wick­lung, die im DJT-Gut­ach­ten von Mathias Haber­sack nach­zu­le­sen ist. …

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Corporate Governance Kodex geändert

Die Regie­rungs­kom­mis­sion Deut­scher Cor­po­rate Gover­nance Kodex hat einige mate­ri­elle Anpas­sun­gen beschlos­sen sowie Geset­zes­än­de­run­gen nach­voll­zo­gen. In der Prä­am­bel wurde fol­gen­der Satz auf­ge­nom­men: Eine gut begrün­dete Abwei­chung … kann im Inter­esse einer guten Unter­neh­mens­füh­rung lie­gen”. Neu ist die Emp­feh­lung, dass bei dem Wahl­vor­schlag zum Auf­sichts­rat die Bezie­hun­gen des Kan­di­da­ten zu Aktio­nä­ren, die mehr als 10% hal­ten, offen­ge­legt wer­den sol­len (5.4.1. Abs. 2). Nicht als unab­hän­gig anzu­se­hen ist ein Auf­sichts­rats­mit­glied, das in einer per­sön­li­chen oder geschäft­li­chen Bezie­hung … zu einem kon­trol­lie­ren­den Aktio­när” steht (5.4.2.). Die Kom­mis­sion wen­det sich in der Medi­en­prä­sen­ta­tion” gegen eine nega­tive Qua­li­fi­zie­rung von AR-Mit­glie­dern, die danach als

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Altersgrenze für Aufsichtsräte und Vorstände (hier: VW AG)

Die FAZ (29.2.2012, S. 16) berich­tet, dass der HV der Volks­wa­gen AG vor­ge­schla­gen wer­den soll, den 74-Jäh­ri­gen Fer­di­nand Piëch wie­der in den Auf­sichts­rat zu wäh­len. Der Bericht merkt an: Mit Piëchs Wie­der­wahl ver­stößt Volks­wa­gen gegen die Regeln guter Unter­neh­mens­füh­rung (Cor­po­rate Gover­nance)”. Das ist nicht zutref­fend; eine sol­che Regel gibt es nicht.

Das Akti­en­ge­setz kennt keine Alters­grenze und auch nicht der Deut­sche Cor­po­rate Gover­nance Kodex. Dort heißt es etwas kom­pli­ziert in Nr. 5.4.1.: Der Auf­sichts­rat soll für seine Zusam­men­set­zung kon­krete Ziele benen­nen, die … eine fest­zu­le­gende Alters­grenze für Auf­sichts­rats­mit­glie­der …berück­sich­ti­gen.” Der Cor­po­rate Gover­nance Bericht der VW AG for­mu­liert dem­entspre­chend: Es sol­len

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Die interessierte Öffentlichkeit ist eingeladen“: Stellungnahmen zur Kodex-Reform

Siehe im Rot­druck die Reform­vor­schläge, zu denen vor allem Anwen­der des Kodex” bis zum 2.3.2012 Stel­lung neh­men können/​sollen. Um gleich einen Punkt auf­zu­grei­fen: Ein Auf­sichts­rat soll nicht als unab­hän­gig gel­ten, wenn er mehr als 10% der Aktien hält (Nr. 5.4.2. S. 3). Aber vom wem ist der große Aktio­när denn abhän­gig? Etwa davon, dass er rele­vant in die AG inves­tiert hat? Dann ist es doch sein legi­ti­mes Inter­esse, die­ses Enga­ge­ment kon­trol­lie­rend zu beglei­ten. Grö­ßere Aktio­näre (und deren Reprä­sen­tan­ten? Das bleibt unklar, wäre aber fol­ge­rich­tig) vom Auf­sichts­rat fern­zu­hal­ten, der auch noch zur Hälfte mit Arbeit­neh­mer­ver­tre­tern bestückt ist – soll das eine gute Unter­neh­mens­ver­fas­sung bedeuten?…

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Corporate Governance – ein Dauerbrenner

Im jun­gen Jahr 2012 setzt sich die Cor­po­rate-Gover­nance-Debatte mun­ter fort. Am Wochen­ende ist das Ein­la­dungs­sym­po­sion der ZGR zu Ende gegan­gen, das sich mit Cor­po­rate-Gover­nance in Deutsch­land und Europa befasste. Die Regie­rungs­kom­mis­sion Deut­scher Cor­po­rate Gover­nance hat zuvor schon Neu­ig­kei­ten ver­kün­det, den Höhe­punkt dürfte der 69. Deut­sche Juris­ten­tag im Herbst bil­den, der u.a. staat­li­che und halb­staat­li­che Ein­griffe in die Unter­neh­mens­füh­rung” zu sei­nem Thema hat. Offen­bar ist halb­staat­lich” das, was die besagte Kom­mis­sion tut. Ihre Legi­ti­ma­tion, ihre (soeben teil­weise ver­än­derte) Zusam­men­set­zung und ihr Ver­fah­ren dürf­ten im Mit­tel­punkt der Dis­kus­sion ste­hen. Beim Ver­fah­ren der Regel­set­zung gibt es eine Inno­va­tion. Erst­mals wird der Beschluss­fas­sung im Mai ein schrift­li­ches Kon­sul­ta­ti­ons­ver­fah­ren vor­aus­ge­hen. Ab dem kom­men­den Monat bis Anfang März kann die …

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The Role of Institutional Investors in Promoting Good Corporate Governance”

Die OECD hat eine umfas­sende Stu­die über insti­tu­tio­nelle Inves­to­ren in Akti­en­ge­sell­schaf­ten vor­ge­legt: The report is focu­sed on the role of insti­tu­tio­nal inves­tors in pro­mo­ting good cor­po­rate gover­nance prac­ti­ces inclu­ding the incen­ti­ves they face to pro­mote such out­co­mes. It covers 26 dif­fe­rent juris­dic­tions, inclu­ding in-depth reviews of Aus­tra­lia, Chile and Ger­many.” Für Deutsch­land kommt die Stu­die zu der Emp­feh­lung, die Stimm­rechts­aus­übung wei­ter zu erleich­tern; even though a lot has already been achie­ved (e.g. elec­tro­nic voting, pro­xies).” Von beson­de­rem Inter­esse ist, dass die OECD-Stu­die mehr Koope­ra­tion der Aktio­näre wünscht, aber dann droht bekannt­lich das acting in con­cert” mit fata­len Fol­gen. The rules gover­ning co-ope­ra­tion bet­ween inves­tors have been cla­ri­fied since 2009 but still remain …

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